RS Vwgh 2000/12/13 2000/03/0247

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2000
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §13;
BetriebsO 1994 §14;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/03/0132 E 28. Oktober 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge einer Privatfahrt begangen wurde, ist angesichts der von alkoholisierten Lenkern ausgehenden besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht von Bedeutung, wobei schon eine einmalige Verfehlung nach § 5 Abs 1 StVO die Vertrauenswürdigkeit ausschließt (Hinweis E 28. 2. 1996, 95/03/0183).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030247.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten