Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1479/66 E 4. März 1968 RS 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 4 Abs 5 StVO stellt ein Ungehorsamsdelikt dar. Schlagworte Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020130.X02 Im RIS seit 19.03.1987 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0245/64 E 9. Juli 1964 VwSlg 6410 A/1964 RS 1 Stammrechtssatz Durch Hinterlassung eines Zettels mit Namen und Adresse (Visitenkarte) des Beschädigers an dem beschädigten Wagen oder durch 3. Personen als Erfüllungsgehilfen kann der im § 4 Abs 5 StVO geforderte Nachweis der Identität, welche die im Abs 1 dieser Gesetzesstel... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0503/67 E 4. März 1968 VwSlg 7220 A/1968 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der Geschädigte ohne Zutun der im § 4 Abs 1 StVO 1960 genannten Person nur von dritter Seite über die Identität des Lenkers Kenntnis erlangt, dann kann nicht davon gesprochen werden, dass der Lenker des Fahrzeuges und der durch den Verkehrsunfall in seinem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Gastwirt hier nicht als Bote beauftragt war und somit die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht erfüllt wurde. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030165.X02 Im RIS seit 09.08.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Kommt ein Lenker seiner Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nach, so kann von einem geringfügigen Verschulden nicht gesprochen werden. Es kommt daher eine bloße Ermahnung im Sinne des § 21 Abs 1 VStG mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Betracht. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Höhe des Schadens ist bei der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung. Selbst geringfügige Beschädigungen wie Kratzer im Lack oder eine Deformierung der Stoßstange sind tatbildlich (Hinweis E 4.10.1973, 1229/72, E 2.3.1978, 1381/76, E 11.12.1978, 0178/78). Schlagworte Meldepflicht European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ist die Tatsache des Eintritts eines Verkehrsunfalls unbestritten und bestehen gegen die Beweiswürdigung der Behörde über den durch den Unfall verursachten Sachschaden keine Bedenken, so bedarf es keiner Beiziehung eines Kfz-Sachverständigen, um eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der im § 4 Abs 5 StVO vorgesehene gegenseitige Nachweis des Namens und der Anschrift zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten wird dadurch, dass dem Geschädigten diese Daten durch andere Personen mitgeteilt werden, nicht ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985030025.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte das durch den Anstoß seines Pkw's hervorgerufene "Schaukeln" des beschädigten Pkw's deshalb nicht wahrgenommen, weil er die gebotene Beobachtung in Fahrtrichtung beim Rückwärtsfahren anlässlich des Ausparkens aus der Parklücke unterließ, so fällt ihm diese Unterlassung als sein in der Form der Fahrlässigkeit gelegenes Ver... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die "Originalstoßstärke" ist nicht zweifelsfrei wiederholbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020173.X04 Im RIS seit 30.09.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Einer Monate nach dem Verkehrsunfall datierten Reparaturrechnung kommt für sich allein kein maßgebliches Gewicht zur Frage zu, ob der darin angeführte Schaden (zur Gänze) von diesem Verkehrsunfall stammt. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3AVG §46AVG §52AVG §58 Abs2AVG §60StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Es liegt ein Verstoß gegen § 60 AVG 1950 vor, wenn sich die Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960 mit der wörtlichen Wiedergab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Aufgabe des Sachverständigen ist es, bestimmte Schlüsse aus der Art und dem Unfang der Anstoßstelle auf die Intensität, des dadurch verursachten Lärms zu ziehen, wobei auch der Umgebungslärm am Tatort zu berücksichtigen ist (Hinweis E 21.11.1986, 86/18/0208). Schlagworte... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses eines Anstoßgeräusches bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zum Eigenlärm des Fahrzeuges genügt der bloße Hinweis auf die praktischen Erfahrungen allein nicht, vielmehr muss aus dem bestimmten Ausmaß der Kontaktspuren ein wissenschaftlicher Schlu... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0087 E 18. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall den Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde keine Umstände zu entnehmen waren, die den Lenker des an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligten Sattelkraftfahrzeuges am Ort des Unfalles oder un... mehr lesen...
Index: StVO10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Es stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Anstoßgeräusch akustisch nicht wahrgenommen werden konnte (reger Verkehr, eingeordnete Kolonne von Fahrzeugen vor dem Fahrzeug des Bfr, Fahren mit dem zweiten eingelegten Gang, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts der Tatsache, dass es keine unmittelbaren optischen Wahrnehmungen über den Anstoß gibt, sondern nur aus einem Geräusch, dem Wegfahren des Kfz der Beschuldigen und dem Vorfinden des beschädigten Fahrzeuges auf einen für die Schäden kausalen Anstoß geschlos... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Jedenfalls so lange noch keine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und noch brauchbare Ergebnisse aus Untersuchungen hinsichtlich einer allfälligen Alkoholbeeinträchtigung zum Unfallszeitpunkt zu erwarten sind, macht sich der Unfallbeteiligte durch einen Nachtrunk einer Übertretung des § 4 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychischen Reaktionen (Schock) des Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden. Qualifiziert der Sachverständige das Verhalten des Beschuldigten in seiner schrift... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Dem Täter kann nach § 4 Abs 5 StVO nur zur Last gelegt werden, es unterlassen zu haben, die nächste Gendarmerie - oder Polizeidienststelle zu verständigen, obwohl ein Nachweis des Namens und der Anschrift gegenüber dem Geschädigten unterblieben ist; besteht doch keine Verpflichtung zum Nachweis von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Behörde obliegt ua der Nachweis, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, der einen Sachschaden zur Folge hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020137.X04 Im RIS seit 24.06.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0225 E 30. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ein allgemeiner Erfahrungssatz, Aussagen über die Möglichkeit der Verursachung bestimmter Schäden an bestimmten Fahrzeugen könnten nur nach Vornahme einer Stellprobe gemacht werden, ist dem VwGH unbekannt. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0083 E 27. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Art des vom Beschuldigten anlässlich des Verkehrsunfalles verwendeten Fahrzeuges bildet kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020137.X0... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02/0296 E 14. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, welche Sachverhaltselemente bei einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO als wesentlich anzusehen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020137.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02/0038 E 24. Oktober 1984 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO 1960 ist als objektives Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. (Hinweis auf E vom 19.9.1981, 81/0... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, dass der Beschuldigte die Möglichkeit eines Unfalles mit Sachschaden zu erkennen vermocht hätte, sondern im gegebenen Zusammenhang ist entscheidend, dass er von der Tatsache des Verkehrsunfalles entweder gewusst hat oder diesen bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können (Hinweis E 31.1.1986,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...