RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0253

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs2
AVG §45 Abs3
AVG §46
AVG §52
AVG §58 Abs2
AVG §60
StVO 1960 §4 Abs5
VwGG §42 Abs2 Z3 litc

Rechtssatz

Es liegt ein Verstoß gegen § 60 AVG 1950 vor, wenn sich die Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960 mit der wörtlichen Wiedergabe von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten begnügt und als eigene Feststellung alleine ausführt, "die angezeigte Herbeiführung des Schadens sei technisch möglich, die Kontaktnahme habe als erwiesen angenommen werden können".

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Ergänzung Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht "zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180253.X02

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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