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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §37Rechtssatz
Es liegt ein Verstoß gegen § 60 AVG 1950 vor, wenn sich die Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960 mit der wörtlichen Wiedergabe von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten begnügt und als eigene Feststellung alleine ausführt, "die angezeigte Herbeiführung des Schadens sei technisch möglich, die Kontaktnahme habe als erwiesen angenommen werden können".
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Ergänzung Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht "zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180253.X02Im RIS seit
14.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022