Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2266/77 E 17. April 1978 RS 2 Stammrechtssatz Die Übertretungen gegen die Pflichten nach § 4 Abs 1 StVO, § 4 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens des Inhaltes, dass "auf Grund des in der Anzeige beschriebenen Schadensausmaßes der gegenständliche Verkehrsunfall nur durch den Lkw ... erfolgt sein könne" im Hinblick auf die Verantwortung des einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit eines Verkehrsunfalles für den Lenker eines beteiligten Fahrzeuges, wobei sich die Beh sowohl auf ein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständiger als auch auf eine Zeugenaussage stützen konnte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0058 E 28. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen mü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0095 E 3. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Das an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug muß unmittelbar nach Kenntnisnahme am Unfallsort angehalten werden und nicht erst in einiger Entfernung davon. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Weiterfahren bis zu einem Parkplatz, wo immer dieser gelegen sein mag, widerspricht der klaren gesetzlichen Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, am Unfallsort sofort anzuhalten auch dann, wenn am Unfallort lebhafter Verkehr herrscht (daher: kein Milderungsgrund gem § 34 Z 11 StGB). European Ca... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit a und lit c StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl § 4 Abs 1 lit a als auch § 4 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich Übertretungen der §§ 4 Abs 1 lit a, 4 Abs 1 lit c und 4 Abs 5 StVO ist es weder erforderlich, den anderen Verkehrsteilnehmer zu konkretisieren, noch anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5VStG §19 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0002 E 13. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die Beh bei den Delikten nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO, welche durch dieselbe Tat begangen worden sind, gleich hohe Geldstrafen verhängt, so muss sie im Hinblick auf den unterschiedlich hohen Stra... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §52StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zu den Erfordernissen eines Gutachtens eines Sachverständigen zur Frage, ob der Besch den Verkehrsunfall bei zumutbarer Aufmerksamkeit habe bemerken müssen. Schlagworte Anforderung an ein GutachtenBeweismittel Sac... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Eine allfällige Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit durch ein eingeschaltetes Autoradio fällt dem Fahrzeuglenker zu Last. Ein Autoradio darf jedenfalls nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Bei einem Aus- und Einparkmanöver,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0130 E 21. Jänner 1983 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt kein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG 1950 vor, wenn der
Spruch: hinsichtlich der Verwaltungsübertretung d. § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht den Hinweis enthält, daß ein gegenseitiger Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Tatbildmäßigkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist weder die rechtzeitige Erkennbarkeit des Fahrmanövers des Schädigers für die nachkommenden KFZ-Lenker noch der Inhalt des Gespräches des Schädigers mit dem späteren Anzeiger entscheid... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §52AVG §58 Abs2StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Nach genauer Feststellung der Art und des Ausmaßes der Schäden an den Fahrzeugen des Geschädigten und des Beschuldigen bedarf es des Gutachtens eines technischen SV, um die Frage zu klären, ob die Schäden am Pkw des Geschädigten überhaupt durch den Anstoß des Pkw des Beschuldi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0253 E 4. März 1983 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Kausalität des Verhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers (Äquivalenztheorie), durch dessen Vorrangverletzung ein Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen anderen Verkehrsteilnehmern entsteht. Europ... mehr lesen...
Index: StVO10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §52AVG §58 Abs2StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 litc Z2VwGG §42 Abs2 litc Z3VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Um die Frage der Wahrscheinlichkeit des Verkehrsunfalles für den Schädiger abschließend beurteilen zu können, wäre es zunächst erforderlich gewesen, Art und Ausmaß d... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0081 E 25. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher scho... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2335/71 E 11. Jänner 1973 RS 3 Stammrechtssatz Aus der Nichtgeltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Geringfügigkeit seitens des Geschädigten an den Schädiger bzw. dessen Versicherungsanstalt sowie aus der Nichtverständigung der eigenen Versicherungsanstalt kann nich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldepflicht gem § 4 Abs 5 StVO hat zur Voraussetzung, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen und das Verhalten der betreffenden Person am Unfallort damit in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist (Hinweis auf E 18.5.1972, 0241/71). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020098.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychische Reaktion eines Besch auf den Unfall und die im Anschluss daran gemachten Erfahrungen können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die "bloße örtliche Bekanntheit z. B. dem Namen nach gegenüber dem Unfallgegner" allein genügt nicht für den Identitätsnachweis iSd § 4 Abs 5 StVO. Der zweite Satz des § 4 Abs 5 StVO setzt voraus, dass dem Geschädigten "Gewissheit" über die Person des Schädigers verschafft wird (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0094, E 9.7.1986, 86/03/0079). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Stützt sich die Behörde insbesondere auf die Aussage des Geschädigten, der angab, er habe bei der Vorbeifahrt des PKW des Schädigers sofort ein "schepperndes" Geräusch gehört und auch gleich bemerkt, dass der Außenspiegel beschädigt worden sei, weiters auf die Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbe... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2403/79 E 15. Februar 1980 RS 1 Stammrechtssatz Ein mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur ist kein "Sachschaden" iSd § 4 Abs 5 StVO 1950. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Da die Motive für die Unterlassung der Meldung eines Verkehrsunfalles verschieden sein können, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass der Unterlassung der Meldung zweier Verkehrsunfälle nur ein einziger Willensentschluss zugrundeliege und somit auf einem GESAMTKONZ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §57;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, obwohl er dem Geschädigten seine Identität nicht nachgewie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Betont der Geschädigte, dass ihm der Schädiger persönlich nciht bekannt sei, er habe den Schädiger ersucht, ihm Daten zwecks Vornahme einer Versicherungsmeldung bekanntzugeben und der Schädiger habe dies "verneint" und so habe er das Kennzeichen notiert und bei der Gendarmerie Anzeige erstattet, so hat die Beh zu Recht den Schluß daraus gezog... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte im Strafverfahren wegen Beschädigung zweier Kraftfahrzeuge in seiner Verantwortung eine schlüssige Version hinsichtlich des Unfallherganges gegeben, so sind auch Kinder, ungeachtet der Tatsache, dass deren Zeugeneinvernahme nicht unter strafrechtlicher Sanktion erf... mehr lesen...