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StVONorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses eines Anstoßgeräusches bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zum Eigenlärm des Fahrzeuges genügt der bloße Hinweis auf die praktischen Erfahrungen allein nicht, vielmehr muss aus dem bestimmten Ausmaß der Kontaktspuren ein wissenschaftlicher Schluss auf die Wucht gezogen werden, mit der die beiden KFZ miteinander kollidierten. Daraus müssen wider Schlüsse auf Geräusch und Erschütterung und ihre Wahrnehmbarkeit durch einen Lenker von gehöriger Aufmerksamkeit gezogen werden (Hinweis E 23.2.1976, 0285/74).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180245.X03Im RIS seit
23.07.2020Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020