RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §45 Abs3
StVO 1960 §4 Abs5

Rechtssatz

Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses eines Anstoßgeräusches bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zum Eigenlärm des Fahrzeuges genügt der bloße Hinweis auf die praktischen Erfahrungen allein nicht, vielmehr muss aus dem bestimmten Ausmaß der Kontaktspuren ein wissenschaftlicher Schluss auf die Wucht gezogen werden, mit der die beiden KFZ miteinander kollidierten. Daraus müssen wider Schlüsse auf Geräusch und Erschütterung und ihre Wahrnehmbarkeit durch einen Lenker von gehöriger Aufmerksamkeit gezogen werden (Hinweis E 23.2.1976, 0285/74).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten Verwaltungsstrafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180245.X03

Im RIS seit

23.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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