RS Vwgh 1986/12/11 86/02/0137

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §39 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Der Behörde obliegt ua der Nachweis, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, der einen Sachschaden zur Folge hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020137.X04

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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