RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Einer Monate nach dem Verkehrsunfall datierten Reparaturrechnung kommt für sich allein kein maßgebliches Gewicht zur Frage zu, ob der darin angeführte Schaden (zur Gänze) von diesem Verkehrsunfall stammt.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020173.X02

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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