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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1;Rechtssatz
Einer Monate nach dem Verkehrsunfall datierten Reparaturrechnung kommt für sich allein kein maßgebliches Gewicht zur Frage zu, ob der darin angeführte Schaden (zur Gänze) von diesem Verkehrsunfall stammt.
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020173.X02Im RIS seit
30.09.2005