RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Hat der Beschuldigte das durch den Anstoß seines Pkw's hervorgerufene "Schaukeln" des beschädigten Pkw's deshalb nicht wahrgenommen, weil er die gebotene Beobachtung in Fahrtrichtung beim Rückwärtsfahren anlässlich des Ausparkens aus der Parklücke unterließ, so fällt ihm diese Unterlassung als sein in der Form der Fahrlässigkeit gelegenes Verschulden an der Nichtmeldung eines Verkehrsunfalles zur Last.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020173.X05

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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