RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita
StVO 1960 §4 Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0087 E 18. Jänner 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall den Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde keine Umstände zu entnehmen waren, die den Lenker des an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligten Sattelkraftfahrzeuges am Ort des Unfalles oder unmittelbar hernach verpflichtet hätten, außer der Hinlenkung seiner Aufmerksamkeit vornehmlich auf die Beobachtung des Verkehrsgeschehens vor dem Fahrzeug auch noch im Rückspiegel die rechtsseitige Fahrzeugkante zu beobachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180245.X01

Im RIS seit

23.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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