Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 781-798 von 798

RS Vwgh 1986/11/20 86/02/0101

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: In bestimmten Verkehrssituationen ist es geboten, sich durch einen Blick in den Rückspiegel davon zu überzeugen, ob ein Verkehrsunfall verursacht wurde (hier: Überqueren einer befahrenen Straße unter Einhaltung eines geringen Abstandes). Das Unterlassen begründet das in der Form der Fahrlässigkeit gelegene Verschulden an einer Übertretung des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1986

RS Vwgh 1986/11/20 86/02/0101

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der ursächliche Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ist gemäß § 4 Abs 5 StVO 1960 wohl ein wesentliches Tatbestandselement, das im
Spruch: des Straferkenntnisses im Sinne des § 44 a VStG 1950 aufscheinen muss. Es ist daher Sache der
Begründung: , die sachverhaltsbezogenen Fe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1986

RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0162

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- oder Sachschaden zur Fo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1986

RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0162

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde muss keine Ermittlungen darüber anstellen, an welcher Stelle des Fahrzeuges des Anzeigers ein Schaden entstanden ist, weil es gemäß § 4 Abs 5 StVO genügt, dass überhaupt ein Sachschaden eingetreten ist. Schlagworte Meldepflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1986

RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0166

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §45 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gegen einen ein Straferkenntnis behebenden und ein Strafverfahren gemäß § 45 Abs 1 lit b VStG 1950 hinsichtlich des Zeitpunktes und des Tatortes einstellenden Berufungsbescheid ist m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1986

RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0162

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die irrtümliche Annahme des Beschuldigten, der Anzeiger (eines Verkehrsunfalles) werde "bei der erstbesten Möglichkeit" mit ihm zum Nachweis der Namen und Anschriften zusammentreffen, befreit den Beschuldigten nicht von der für den Fall des Unterbleibens dieses Nachweises vorgesehenen Verpflichtung zur Meldung des Unfalles bei der nächsten Po... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1986

RS Vwgh 1986/10/24 86/18/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde hat eindeutig festzustellen, was zwischen den Beteiligten an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gesprochen worden ist, weil sich daraus allenfalls ergeben könnte, ob der Beschuldigte vom Eintritt eines Schadens am gegnerischen Fahrzeug wusste oder wissen musste und somit a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 86/18/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Delikte nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit. Hinsichtlich des Deliktes nach § 4 Abs 1 lit a StVO kommt auf die Möglichkeit der Wahrnehmung der Kollision am Kollisionsort selbst an, während es hinsichtlich des Deliktes nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 86/18/0138

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Leitet der Amtssachverständige die Möglichkeit des Bemerkens der Kollision durch den Bfr ohne Differenzierung aus mehreren Beschädigungen ab, so kann es unter der Annahme, es sei nur eine einzige Beschädigung durch den gegenständlichen Unfall entstanden, zu einem anderen Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0064

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0051 E 17. Jänner 1985 RS 2 Stammrechtssatz Einer Beschreibung des eingetretenen Sachschadens bedarf es im
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht (Hinweis E 20.6.1973, 5/73, E 27.11.1979, 2416/79). Schlagworte Allgemein European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0064

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Die Verständigung des Geschädigten über Telefon oder Fernschreiber stellt keinen Identitätsnachweis im Sinne des § 4 Abs 5 StVO 1960 dar. Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X02 Im RIS seit 13.06.2022 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0064

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Von einem Identitätsnachweis im Sinne des § 4 Abs 5 StVO 1960 kann nur dann gesprochen werden, wenn sich der Schädiger dem Geschädigten gegenüber mittels eines amtlichen, mit einem Lichtbild versehenen, Dokumentes ausweist, aus dem zweifelsfrei auf die Identität des Schädigers geschlossen werden kann. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/7/9 86/03/0079

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 4 Abs 5 StVO setzt voraus, dass Name und Anschrift nachgewiesen, dh dass der Nennung des Namens und die Bekanntgabe der Anschrift auf solche Art belegt werden, dass dem Geschädigten Gewissheit über die Person des Schädigers verschafft wird (Hinweis E 12.9.1984, 83/03/0377). European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1986

RS Vwgh 1986/7/4 86/18/0123

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1986

RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0083

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Art des vom Beschuldigten anlässlich des Verkehrsunfalles verwendeten Fahrzeuges bildet kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986180083.X02 Im RIS seit 24.06.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1986

RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0083

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Anwendung des § 4 Abs 5 StVO 1960 steht nicht entgegen, dass der Bfr bei dem in Rede stehenden Verkehrsunfall selbst Verletzungen erlitten hat. Sie haben bei der strafrechtlichen Würdigung des Sachverhaltes außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 20.6.1973, 0207/73, VwSlg 8437 A/1973). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1986

RS Vwgh 1986/6/25 86/03/0081

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist in objektiver Hinsicht der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1986

TE Vwgh ErkenntnisVS 1979/7/2 1781/77

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 5. November 1976 wurde der Beschwerdeführer - abgesehen von den vom Beschwerdeführer schon in der Berufung unangefochten gebliebenen Teilen, die auch mit der vorliegenden Beschwerde nicht mehr bekämpft werden - schuldig erkannt, er habe 1) sich einem Straßenaufsichtsorgan gegenüber geweigert, nachdem er am 21. Juni 1976 um ca. 21.10 Uhr den dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B-306 im Ortsgebiet Höni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 02.07.1979

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