RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0165

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Gastwirt hier nicht als Bote beauftragt war und somit die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht erfüllt wurde.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030165.X02

Im RIS seit

09.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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