RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §45 Abs3
StVO 1960 §4 Abs5

Rechtssatz

Aufgabe des Sachverständigen ist es, bestimmte Schlüsse aus der Art und dem Unfang der Anstoßstelle auf die Intensität, des dadurch verursachten Lärms zu ziehen, wobei auch der Umgebungslärm am Tatort zu berücksichtigen ist (Hinweis E 21.11.1986, 86/18/0208).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten Verwaltungsstrafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180245.X04

Im RIS seit

23.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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