Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objekti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil er am 14. Dezember 1988 um 9.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs im Ortsgebiet von Graz an einer näher bezeichneten Örtlichkeit mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei und hievon nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: In Hinblick auf die Rechtfertigung des Besch, er habe an der Stoßstange des gegnerischen Fahrzeuges lediglich einen "leichten grauen Abrieb" erkennen können, hätte die bel Beh Feststellungen darüber treffen müssen, welche bestimmten Schäden am gegnerischen Fahrzeug aufgetreten sind. Handelt es... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 1. April 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 19. Dezember 1984 um 17.40 Uhr in Wien 1, Singerstraße 12, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) keinen entsprechenden Sicherheitsabstand zu einem vor ihm fahrenden, ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten, Pkw eingehalten, so daß ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 8. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1984 nach einem Verkehrsunfall, der sich gegen 1.00 Uhr auf der Westautobahn bei der Abzweigung der Mühlkreisautobahn, Straßenkilometer 169,5 unter Eintritt von Sachschaden ereignet habe und an dem er ursächlich Beteiligter gewesen sei, jedoch noch vor Aufnahme dieses Verkehrsunfalles d... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe es am 15. September 1988 um 10.30 Uhr in Linz, Rudigierstraße, Einfahrt zur Tiefgarage Hypobank, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kombikraftfahrzeuges unterlassen, 1) nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, sein Fahrzeug so... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten, vom 6. August 1984 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, am 4. April 1984 um 9,45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "und Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in Wien 10., Favoritenstraße bei Nr. 119" in der Folge nicht ohne unnötigen Aufschub "Selbstanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet" zu haben, obwohl ein gegenseitiger N... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil am 28. Dezember 1984 um 18,45 Uhr sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als er im Ortsgebiet von Köttlach im Zuge der Fahrt auf der B 17... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 1. Juni 1989 gegen 20.45 Uhr im Gemeindegebiet Langenrohr auf der Kreuzung der Bundesstraße 19 mit der Landeshauptstraße 112 bei Straßenkilometer 23,1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person die nächste Polizei- oder... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO - wie übrigens auch jene des § 4 Abs 5 StVO - besteht unabhängig davon, ob an der Unfallstelle Spuren des Unfalls vorhanden sind oder nicht. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 4 Abs 5 StVO genügt es bereits, daß sich der Besch die Kenntnis von der Möglichkeit des Eintrittes eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mangels zumutbarer Aufmerksamkeit nicht verschafft (Hinweis E 19.1.1990, 89/18/0199). Schlagworte A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Von einem Sachschaden kann dann nicht gesprochen werden, wenn der frühere Zustand ohne nennenswerten Aufwand wieder hergestellt werden kann. Dies trifft daher in Ansehung von Fahrzeugen bei bloßer Beschmutzung, einer wegwischbaren Kontaktspur oder einem herausgerissenen Gummiwulst aus einer Stoßstange, f... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0097 E 21. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Weigerung eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, wenn er, ohne selbst von einem Unfall etwas bemerkt zu haben, von einer anderen Person auf das Schadensereignis aufmerksam gemacht worden ist, befreit nicht von der Verp... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Lackschaden am Fahrzeug, eine bleibende Verformung eines seiner Teile oder eine Abschürfung an einem Gummigriff - mögen diese Schäden auch nur geringfügig sein - fallen unter den Begriff des Sachschadens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1986180135.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG durchgeführte Zeugenvernehmung, welche angesichts des Verweises auf die Anzeige und sohin sämtliche Tatbestandsmerkmale der in Rede stehenden Übertretung den gegen den Besch gerichteten Verdac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß sich die Sicherheitsbehörden vom körperlichen Zustand der unfallbeteiligten Lenker, insbesondere im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung, überzeugen können. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß Fahrzeuglenker auch dann, wenn keinerlei Kollision der Fahrzeuge stattgefunden hat, einander wegen angeblich rechtswidriger Fahrweise mit Worten und Gesten heftige Vorwürfe zu machen pflegen, weshalb aus dem Umstand allein, daß ein Fahrzeuglen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Dezember 1988 um ca. 3.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in Brandhof gelenkt und sei dort infolge Glatteis links von der Fahrbahn abgekommen; 1. dabei sei durch seinen Pkw ein Leitungsmast der OKA abgerissen und ein Leitpflock und eine Schneestange zertrümmert worden; 2. er habe es in weiterer Folge unterlassen, an der Fest... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Juli 1988 um 13.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Neu-Guntramsdorf nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden a) nicht sofort angehalten und b) es als eine Person, deren Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wer mit seinem Pkw einem abgestellten Pkw gefährlich nahe kommt, ist zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (Hinweis E 23.1.1991, 90/02/0165). Wenn er anläßlich der Vorbeifahrt am abgestellten Pkw mit ungenügendem Sicherheitsabstand einen Knall hörte, diesen aber auf eine andere U... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Nicht nur die Verständigungspflicht nach dem allgemeinen Tatbestand des § 4 Abs 5 StVO zieht die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich, sondern Entsprechendes gilt auch für den Fall des besonderen Tatbestandes nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Das Verlassen der Unfallstelle ist dann tatbildmäßig, wenn es dem Zweck der Mitwirkungspflicht zuwiderläuft (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0048, E 15.5.1990, 89/02/0164). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesMeldepflicht ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Eine Anzeige einer unbekannten Autolenkerin ist keine Verständigung iSd § 99 Abs 2 lit e StVO, da die Identität des Beschädigers nicht bekanntgegeben wurde. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020152.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 19. Dezember 1983 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Dezember 1981 um 6.50 Uhr in Wien 16, Veronikagasse 23, als Lenker des Pkws W nnn.nnn einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 der Straßenverkehr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 15. Jänner 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens am 5. August 1984 gegen 10,05 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als es im Gemeindegebiet von St. Egyden im Zuge der Fahrt auf der B 17 in Rich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1984 erkannte die oberösterreichische Landesregierung den Beschwerdeführer - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. November 1983 - schuldig, er habe am 30. August 1982 um 15.00 Uhr in Linz auf der Freistädter Straße nächst dem Hause Nr. 4 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nach Verursachung eines Verkehrsunfalles nicht sofort angehalten. Er ... mehr lesen...