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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 4 Abs 5 StVO genügt es bereits, daß sich der Besch die Kenntnis von der Möglichkeit des Eintrittes eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mangels zumutbarer Aufmerksamkeit nicht verschafft (Hinweis E 19.1.1990, 89/18/0199).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987180068.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012