Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht Euro... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz: Bei einer gefährlichen Verkehrssituation (der Besch wollte sich bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 80 km/h unmittelbar vor dem gegenbeteiligten Pkw auf der Fahrbahn einordnen) ist von den beteiligten Fahrzeuglenkern erhöhte Aufmerksamkeit zu fordern; insb haben Fahrzeuglenker auch den Geschehnissen hint... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §3;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 5 Stammrechtssatz Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zum... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 8. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt: Er sei am 16. Juni 1987 zwischen 19.00 und 20.00 Uhr in Krems, auf der Ringstraße beim Haus Nr. 48, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw rückwärts aus der vor dem Kolpingheim vorhandenen Parkfläche gefahren und habe dabei einen rechts von ihm abgestellten Pkw ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 2. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zweier Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt, wobei die in erster Instanz verhängten Geld- und Ersatzarreststrafen herabgesetzt wurden (Punkt I des Bescheidspruches). In Punkt II des Bescheidspruches wurde der Berufung des Beschwerdeführers Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich einer dritten Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß die Haftpflichtversicherung des Besch dem Geschädigten einen bestimmten Betrag auszahlte, sagt allein noch nichts über die Frage aus, ob sich der Besch in seiner Schadensmeldung an seine Versicherung als Verursacher des Schadens bekannt hat. Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des mit ihr angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 17. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Jänner 1990 um 11.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Omnibus von der Esso-Tankstelle, Jochbergstraße 20, in Fahrtrichtung B 161 gelenkt und sei dabei an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (Beschäd... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Lenker muß den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuwenden (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0173), insbesondere dann, wenn das Auslenken eines Obmnibusses im Rückwärtsgang auf eine Bundesstraße erfolgt. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: In den unbestritten gemachten Wahrnehmungen (plötzliches Abbremsen des hinter dem Omnibus befindlichen Pkws, Quietschen von Autoreifen und anschließendes Hupen) sind, ohne daß zur Beurteilung dieser Frage das Gutachten eines technischen Sachverständigen notwendig gewesen wäre, Umstände zu erblicken, auf Grund... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 2. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er nach einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden, an dem er am 1. Jänner 1988 gegen 15.40 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw auf dem Parkplatz des Postamtes in X ursächlich beteiligt gewesen sei, die nächste Polizei- oder Gendarme... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz: Von einem Sachschaden iSd Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO kann dann nicht gesprochen werden, wenn der frühere Zustand ohne nennenswerten Aufwand wiederhergestellt werden kann (Hinweis E 20.1.1984, 82/02/0022, VwSlg 11296 A/1984). Das gilt auch für eine verbogene Kennzeichentafel, sofern sie ohne nennenswerten Aufwand in ihre ursprü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0283 E 24. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch verhältnismäßig geringfügige Beschädigungen lösen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO aus. Das Abschürfen der Rinde, das Verbiegen und das "Schiefstellen" von Bäumen sind Sachschäden, gleichgültig ob sich diese Unfallfolgen im Laufe der Zeit durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 12. Jänner 1989 um 14.28 Uhr in Wien 20., Wasnergasse nächst der Kreuzung mit der Staudingergasse, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, ohne unnötigen Aufs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180130.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, daß sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens am 17. Mai 1987 gegen 21.20 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als er im Ortsgebiet von H. an einem näher beschriebenen Ort an ein dort abgestelltes Fahrzeug (mit bestimmtem Kennzeichen) gestoßen sei, wobei an diesem erheblicher ... mehr lesen...
Mit den in einer Ausfertigung zusammengefaßten, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der NÖ LReg (hinsichtlich der Übertretungen der StVO) und des Lt von NÖ (hinsichtlich der Übertretung des KFG) vom 2. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1) am 29. April 1989 um 18.55 Uhr am Gendarmerieposten X die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es zählt nicht zu den wesentlichen Tatbestandselementen des § 4 Abs 5 StVO, daß die bei dem Unfall verursachten Schäden im einzelnen beschrieben werden (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020120.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risiken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf sich nimmt,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0095
Rechtssatz: Unter dem Begriff "ohne unnötigen Aufschub" iSd § 4 Abs 5 StVO ist nach dem Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle zu verstehen, daß die Meldung nach Durchführung der am Unfallsort notwendigen, durch das Gebot der Verkehrssic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ein "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen einer nach § 4 Abs 5 StVO gebotenen Meldung entschuldigen (Hinweis E 1.4.1987, 86/03/0243). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO Besch schon fünfzehn Minuten nach dem Tatzeitpunkt dazu fähig, ein Telefongespräch zu führen und behauptet er nicht einmal, aufgrund einer durch den Verkehrsunfall erlittenen Kopfverletzung und eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 1 Stammrechtssatz Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im
Spruch: des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Februar 1990 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 8. November 1988 um ca. 19.00 Uhr in Wien 18, B-Gasse n, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle ohne ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Laut Begründung: nahm die belangte Behörde als erwiesen an, der Beschwerdeführer habe von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus abrupt und ohne auf Hupzeichen eines Kfz-Lenkers (des Aufforderers) zu achten, der den r... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 8. September 1988 um 16.52 Uhr in Wien 4, A-Straße 4, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, "an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt" gewesen sei und es unterlassen habe, "ohne unnötigen Aufschub die näch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Kfz-Lenker hat bei und nach riskanten Fahrmanövern - wozu zweifellos ein Fahrstreifenwechsel von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus auf einen zum Rechtsabbiegen gekennzeichneten Fahrtstreifen zählt - ua im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 4 Abs 5 StVO kommt es jedenfalls auch auf die Intensität des Anstoßes eines Fahrzeuges an ein anderes und die Art der Beschädigung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020043.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges hat den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen geboten. Muß dem Lenker schon auf Grund seines gefahrengeneigten Fahrverhaltens bewußt sein, daß er dadurc... mehr lesen...