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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Wer mit seinem Pkw einem abgestellten Pkw gefährlich nahe kommt, ist zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (Hinweis E 23.1.1991, 90/02/0165). Wenn er anläßlich der Vorbeifahrt am abgestellten Pkw mit ungenügendem Sicherheitsabstand einen Knall hörte, diesen aber auf eine andere Ursache zurückführte, so ist ihm das behauptete Nichtwissen vom Unfall dennoch als Verschulden anzulasten. Er hatte damit nämlich von Umständen Kenntnis, aus denen er auf die Möglichkeit eines Unfalles mit Sachschaden schließen mußte.
Schlagworte
MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020148.X01Im RIS seit
12.06.2001