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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3Stammrechtssatz
Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 27.6.1990, 86/18/0180).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenMeldepflicht"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987180068.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012