RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0266

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die Verständigungspflicht des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO - wie übrigens auch jene des § 4 Abs 5 StVO - besteht unabhängig davon, ob an der Unfallstelle Spuren des Unfalls vorhanden sind oder nicht.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180266.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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