RS Vwgh 1991/3/22 86/18/0135

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ein Lackschaden am Fahrzeug, eine bleibende Verformung eines seiner Teile oder eine Abschürfung an einem Gummigriff - mögen diese Schäden auch nur geringfügig sein - fallen unter den Begriff des Sachschadens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986180135.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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