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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Ein Lackschaden am Fahrzeug, eine bleibende Verformung eines seiner Teile oder eine Abschürfung an einem Gummigriff - mögen diese Schäden auch nur geringfügig sein - fallen unter den Begriff des Sachschadens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986180135.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008