RS Vwgh 1991/2/20 90/02/0152

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §99 Abs2 lite;

Rechtssatz

Eine Anzeige einer unbekannten Autolenkerin ist keine Verständigung iSd § 99 Abs 2 lit e StVO, da die Identität des Beschädigers nicht bekanntgegeben wurde.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020152.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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