RS UVS Niederösterreich 2008/12/18 Senat-BN-07-0087

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Veröffentlicht am 18.12.2008
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Rechtssatz

Ist zwischen dem Künstler und Künstleragentur lediglich die Vermittlung eines Auftrittsortes verpflichtend vorgesehen, dem gegenüber nicht die Erbringung von Arbeitsleistungen im Betrieb des Veranstalters, liegt Arbeitskräfteüberlassung nicht vor.

Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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