Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 VStG der M-gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien, S-gasse, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber in Wien, M-Gürtel, am 9.7.1998 die Ausländer 1) N Rungravee, geb am 3.6.1975, Stbg Thailand, 2) D Ingrid, geb am 25.4.1971, Stbg Slowakei, 3) L Viera, geb am 14.7.1977, Stbg Slowakei und 4... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bereits mit Berufungsbescheid vom 5.5.1997 in einer Entscheidung über eine Berufung des nunmehrigen Berufungswerbers zu einem, mit dem gegenständlichen Verfahren übereinstimmenden Sachverhalt die Bewilligungspflicht einer Tätigkeit ausländischer Staatsbürgerinnen in der auch dem Berufungsfall zu Grunde liegenden Art und Weise festgestellt, kann keine Rede davon sein, dass sich der Berufungswerber im Tatzeitpunkt (9.7.1998) noch auf Umst... mehr lesen...
Rechtssatz: Insbesondere dann, wenn auf die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die zahlreichen Filialen eines Unternehmens verwiesen wird, reicht die Angabe "in Niederösterreich beschäftigt" für eine ausreichende Konkretisierung des Sachverhaltes nicht aus. Hinzu kommt, dass der im gesamten Verwaltungsstrafverfahren nicht näher verifizierte Ausdruck "in Niederösterreich" keine zuverlässige Prüfung ermöglicht, ob es sich bei dem allfälligen Beschäftigungsort des Ausländers tat... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist handelsrechtliche Geschäftsführerin der "W"-GmbH, die in Wien, B-gasse einen Lebensmittelkleinhandel betreibt. Bei einer Revision dieses Betriebes am 2.2.1999 (um 9.45 Uhr) stellte ein Beamter des Marktamtes fest, daß dort zwei namentlich genannte chinesische Staatsbürger (die Mutter und der Bruder der Bw) seit 24.12.1998 als Angestellte beschäftigt waren. Die Angaben über die Dauer und Art der Tätigkeit seien durch die im
Betreff: genannte Verantw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Form der Einstellung ist im § 45 Abs 2 erster Satz VStG geregelt. Nach dieser Bestimmung genügt für die Einstellung ein Aktenvermerk mit
Begründung: , es sei denn, daß einer Partei Berufung gegen die Einstellung zusteht oder die Erlassung eines Bescheides aus anderen Gründen notwendig ist. Im Hinblick auf das in § 28a Abs 1 AuslBG normierte Berufungsrecht des Arbeitsinspektorates unter anderem in den Fällen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ergibt sich die Notwendigkeit, die Ei... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie waren als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 idgF der T-Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien, S-gasse dafür verantwortlich, daß von Ihnen persönlich am 16.2.1998 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.45 Uhr anläßlich einer Überprüfung dem Organ des Arbeitsinspektorates die Nachweisung (Auskunft) bzw die Überprüfung der Identität einer Person... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung des im § 26 Abs 4 AuslBG genannten Personenkreises, über die Identität von Personen Auskunft zu geben, die sich an einem im Abs 2 genannten Ort oder in einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Fahrzeug aufhalten, wird erst durch eine an die Adressaten dieser Vorschrift gerichtete Aufforderung zur Auskunftserteilung ausgelöst. Das Tatbild des § 28 Abs 1 Z 2 lit f AuslBG verwirklicht, wer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, trotz Aufforderung durch eine der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der R-GesmbH zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, W-gasse, in ihrem dort befindlichen Handelsbetrieb in der Zeit vom 01.08.1995 bis 08.02.1996, die ausländische Dienstnehmerin Frau Elena M, geb am 8.6.1967, Staatsangehörigkeit: Rußland, als Sekretärin mit einem Monatslohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 18 Abs 2 AuslBG ist für Ausländer nach Abs 1, die ausschließlich im Zusammenhang mit kurzfristigen Arbeitsleistungen, für die ihrer Art nach inländische Arbeitskräfte nicht herangezogen werden, wie geschäftliche Besprechungen, Besuche von Messeveranstaltungen und Kongressen udgl. beschäftigt werden, eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung nicht erforderlich. Die Errichtung von Fertighäusern in Großtafelbauweise oder Instruktion in diesbezügliche Kenntniss... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Murau als erste Instanz) bestrafte den nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis nach § 28 Abs 1 Z 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzarrest 8 Tage) und warf ihm die Verletzung des § 3 Abs 1 AuslBG vor, da er von 21.7.1997 bis 17.9.1997 die ausländische Staatsbürgerin Daniela S, geb. 24.9.1981, im Seehotel J, in T 63, beschäftigt habe, obwohl er keine Beschäftigungsbewilligung besessen hab... mehr lesen...
Rechtssatz: Bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist bekannt, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Allerdings kann nach der Rechtsprechung die Rechtsauskunft eines behördlichen Organwalters auf die Erteilung der Schuldfrage dahin Einfluß ausüben, daß der Auskunftsempfänger hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einen schuldausschließenden Irrtum geführt wird (VwGH 82/17/0040 vom 16.11.1984). Im vorliege... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt ein Basketballverein ohne Beschäftigungsbewilligung einen ausländischen Trainer, so ist der Obmann des Vereines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Firma, die angeblich einen Ausländer illegal beschäftigt, ihren Sitz nicht in Kärnten und fand die allenfalls gesetzwidrige Verwendung des Ausländers ebenfalls nicht in Kärnten statt, so mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit einer kärntnerisch erstinstanzlichen Strafbehörde und kann der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten auch nicht als Berufungsbehörde zuständig werden, wenn eine örtlich unzuständige Erstinstanz ein Straferkenntnis erläßt. Im Falle von Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß Gegenstand seiner Geschäftsbeziehung zum ausländischen Unternehmen und Arbeitgeber des A der Verkauf von verschiedenen Fleischwaren ab Werk ist, und der ausländische Vertragspartner den Kaufgegenstand selbst abholt, kann nicht davon gesprochen werden, daß das Unternehmen des Beschuldigten irgendwelche Arbeitsleistungen eines Ausländers in Anspruch nimmt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß dem ausländischen Vertragspartner im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch für die Dauer der Abwicklung des Erholungsurlaubes ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, weil davon auszugehen ist, daß Urlaub nur während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses verbraucht werden kann. mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, H-Straße am 14.11.1995 in Wien, B-gasse, den Ausländer Jan S, geb am 15.8.1967, als Arbeitnehmer mit Durchführung von Schneeräumungsarbeiten beschäftigt hat, obwohl für diesen Ausländer vom zuständigen Lande... mehr lesen...
Rechtssatz: Verpachtet der Beschuldigte seinen landwirtschaftlichen Betrieb an seine Ehefrau und bestand aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit Arbeitskräfte aufzunehmen und wird vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Beschäftigung von Ausländern nicht erwiesen, ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurden die Herren Peter G und Errol R schuldig erkannt, es als handelsrechtliche Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe der B-GesmbH mit Sitz in Wien zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 11.9.1995 im Betrieb in Wien, O-straße, die jugoslawische Staatsangehörige Frau B Snjezana, geboren am 28.9.1969, als Bedienerin beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländerin weder eine Beschäftigung... mehr lesen...
Beachte ebenso VWGH 98/09/0048 vom 1.7.1998 Rechtssatz: Bei der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG kommt es auf eine allfällige rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt und einen korrespondierenden Unterhaltsanspruch nicht an, sondern nur darauf, ob der österreichische Elternteil seinem ausländischen Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH einen Teil eines Bauauftrages an eine andere Firma weiter und vereinbart darin: "Die zum Einsatz kommenden Arbeiter müssen, sofern es Ausländer sind, eine gültige Arbeitsbewilligung besitzen und ordentlich bei der GKK angemeldet sein. Die Papiere müssen zur Vorlage immer mitgeführt werden. Sollten Sie Ihre Arbeiter austauschen, so ist dies uns umgehend mitzuteilen." so bleibt der Beschuldigte, obwohl die Au... mehr lesen...
Begründung: Herr Alfred B ist Inhaber der Einzelfirma "F" und handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-GmbH. Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B 2000", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Am 24.5.1996 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) mit der Behauptung, eine durch z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat im § 28a AuslBG nicht etwa sämtlichen Arbeitsinspektoraten in allen (dort erwähnten) Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG Parteistellung und Berufungslegitimation eingeräumt, sondern jeweils nur dem einen Arbeitsinspektorat, das die Strafanzeige erstattet bzw - bei Einleitung ohne Anzeige eines Arbeitsinspektorates - in dessen Aufsichtsbezirk sich die Betriebsstätte oder die auswärtige Arbeitsstelle befindet, auf die sich das Verfahren bezieht (vgl dazu... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß an der Baustelle in A eine eigene Bauleitung, ein eigenes Baubüro oder eine vergleichbare Einrichtung nicht vorhanden waren, war der Beschuldigte lediglich gehalten, die ihm für die beiden Ausländer erteilte Beschäftigungsbewilligung im Standort des Betriebes, sohin in B zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Eine Verpflichtung, daß der Arbeitgeber gehalten wäre, die Bereithaltung einer Ausfertigung der Beschäftigungsbewilligung durch den Ausländer zu gewährleisten... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestellt der Beschuldigte als ehemaliger Tischler bei einer ausländischen Tischlerfirma aufgrund eines bezahlten Liefervertrages ein Stiegengeländer samt Montage und befinden sich auf der Liegenschaft des Beschuldigten Arbeitnehmer dieser ausländischen Firma, um den Liefervertrag zu erfüllen, ist der Beschuldigte nicht als Arbeitgeber der Ausländer anzusehen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, daß einer Ausländerin, ohne bei der Sozialversicherung gemeldet zu sein, Entgelt für ihre Tätigkeit in der Küche und für das Aufräumen von Zimmern bezahlt wurde, so ist bei Nichtvorliegen einer Beschäftigungsbewilligung von einer illegalen Ausländerbeschäftigung auszugehen. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.9.1998, Zl. 98/09/0183-6, womit die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte Geschäftsführer der Firma A und erteilt diese Firma einen Auftrag an die Firma B zur Errichtung einer Wärmekoppelungsanlage und beauftragt in der Folge diese Firma die Firma C mit der Bauausführung und der Durchführung von Arbeiten im Betrieb der Firma A, wobei die Firma D mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Wärmekoppelungsanlagen beauftragt und im Rahmen der Bauüberwachung verpflichtet war dafür zu sorgen, daß die auf der Baustelle tätige... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einwand des Beschuldigten, daß ihn an der zur Last gelegten Verwaltungsübertretung kein Verschulden trifft, da er sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Ausland war, exkulpiert nicht, da eine interne Delegierung von Verantwortungsbereichen den Arbeitgeber nur dann entschuldigt, wenn er glaubhaft dartut, daß er Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der von ihm erteilten Anordnungen zu gewährleisten. Solches liegt nicht vor, wenn der Beschuldigte intern die Verantwortlichke... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung als erste Instanz) warf der Beschuldigten mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Sie habe als Inhaberin des Reitstalls M, in T, den tschechischen Staatsbürger Karel D, geb. 24.03.1968, seit zwei Jahren wochenweise, zuletzt vom 21.10.1996 bis 14.11.1996, in T, Sattlerstraße 8, beschäftigt, obwohl dieser nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Anzeigenbestätigung war, noch einen Befreiungsschein oder eine A... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG und kein Fall nach § 18 AuslBG liegt vor, wenn die Arbeitgeberin (Eigentümerin eines tschechischen Gestüts) auch einen Betriebssitz in Österreich (einen Reit- und Turnierstall) besitzt und den ausländischen Stallmeister des tschechischen Betriebes über drei Wochen auch am inländischen Betriebssitz mit dem Betreuen zahlreicher Pferde beschäftigt (Füttern, Longieren, Putzen, Mähnen herrichten etc.). So hatte die Arbeitgeberin de... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im UVS-Verfahren festgestellt, daß im Jahre 1997 nicht die Absicht bestanden hat, die Ausländerin als Au-pair-Mädchen bei der Beschuldigten einzustellen, sondern daß sich die Ausländerin im Jahre 1997 lediglich einige Wochen in ihrem Haushalt aufhalten sollte, um zu überprüfen, ob sich die Ausländerin für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen (im Sommer 1998) eignet, so liegt bei diesem Sachverhalt noch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetze... mehr lesen...