RS UVS Wien 1998/06/15 07/A/25/377/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1998
beobachten
merken
Beachte
ebenso VWGH 98/09/0048 vom 1.7.1998 Rechtssatz

Bei der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG kommt es auf eine allfällige rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt und einen korrespondierenden Unterhaltsanspruch nicht an, sondern nur darauf, ob der österreichische Elternteil seinem ausländischen Kind tatsächlich Unterhalt gewährt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten