Rechtssatz: Nähere Ermittlungen bzw. Feststellungen über die Umstände, wie es zu diesen Antragstellungen (auf Aufenthaltstitel) gekommen ist und wie die Abläufe dabei gewesen sind, brauchten nicht vorgenommen (getroffen) zu werden, weil aus dem Umstand, dass den beiden Ausländern Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als Selbstständiger erteilt wurden, noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass sie auch tatsächlich als ?selbstständige Werbemittelverteiler" tätig gewesen sind. Die Beurte... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber ist nicht schon dadurch von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 5 Abs 1 VStG betreffend die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG entbunden, wenn er die verbotene Tat über Ratschlag seiner Interessensvertretung begeht, solange er nicht darlegt, dass die ihm ? wie im vorliegenden Fall ? unterstellte Umgehungsabsicht nach dem klaren Wortlaut der Anfrage bzw. des erbetenen Rates nicht beabsichtigt war (vgl. z.B. den Beschluss des V... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtmitwirkung des Berufungswerbers als Gewerbeinhaber eines Gastgewerbebetriebes an der Identitätsfeststellung zweier nur mit Vornamen bekannter Stubenmädchen - welche vermeintlich bei ihm beschäftigt waren, jedoch vor Ort nicht vorgefunden wurden - im Zuge einer Amtshandlung von Organen des Zollamtes erfüllt den Tatbestand des § 28 Abs 1 Z 2 lit c iVm § 26 Abs 1 AuslBG insoweit nicht, als darin keine Mitteilung über die Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausl... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war nach den Sachverhaltsfeststellungen die Vereinbarung zwischen P** und e** von vorneherein dadurch bestimmt, dass die e** zwei Arbeitskräfte benötigte und angefordert hat. Damit wurde aber gerade nicht ein bestimmter Erfolg Vertragsinhalt bzw von der P** geschuldet, vielmehr kam es gerade auf das Zurverfügungstellen der Arbeitskräfte an. Auch wenn die Montage der Hängeleuchten Vereinbarungsinhalt geworden ist, handelte es sich bloß um eine zusätzliche An... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Einwand der Beschuldigten, dass sie an der zur Last gelegten Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, zumal sie der Meinung gewesen sei, dass eine ausländische Firma in Österreich Montagearbeiten durchführen kann, schlägt nicht durch, da die Behörde erster Instanz zurecht von einem den nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verpönten Erfolg verursachenden, fahrlässigen Verhalten ausgegangen ist, zumal der Beschuldigten zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob eine d... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen persönlich haftender Gesellschafter der A-KEG mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Brigittenau, erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk, nach Anhörung des Bw und des Hauptzollamtes Wien, Team KIAB, das Strafe... mehr lesen...
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine illegal beschäftigte Person dann, wenn ein uniformierter Polizist das Lokal betritt, nicht unbedingt ungeniert ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen wird, sondern z.B. versuchen wird, sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen oder sich z.B. als Gast auszugeben. Auch verkennt der Bw, dass es zur Feststellung eines entscheidungsrelevanten Sachverhaltes keineswegs notwendigerweise der länger andauernden Beobachtung durc... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen ? alleinige ? handelsrechtliche Geschäftsführerin der D-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, nach Anhörung der Bw das Straferkenntnis vom 22.3.2004, mit welchem die Bw schuldig erkan... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade in einem Fall, in welchem eine Ausländerin bei Beginn einer Lokalkontrolle von einem Sicherheitswachebeamten hinter der Theke stehend wahrgenommen wird, diese und auch der im Lokal anwesende Verantwortliche eine Tätigkeit aber bestreiten, wäre es wohl erforderlich und zielführend gewesen, wenn eine ?Umfeldbefragung" vorgenommen worden wäre, d.h. dass sonstige im Lokal anwesende Personen befragt würden, wer denn im Lokal die Bestellungen aufnimmt, die Getränke serviert un... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen Herrn M***** S********* das Straferkenntnis vom 13. August 2003, Zl 3-****-**, erlassen. Unter Punkt 1 dieses Bescheides wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als Arbeitgeber die Ausländerin A****** N*****, geb 5.11.1974, zumindest am 20.2.2003, gegen 11,30 Uhr in **** T******, im Berggasthaus am E*** ?W*****-***?, entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung (§... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der Zeitdruck in einer günstigen Saisonlage rechtfertigt nicht die Begehung von Verwaltungsübertretungen durch illegale Ausländerbeschäftigung. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Vorweg wird angemerkt, dass in diesem Verfahren nur über die Berufung zu Spruchpunkt I) des Straferkenntnisses vom 12 02 2004 entschieden wird und hinsichtlich der übrigen Spruchpunkte eine gesonderte Entscheidung der dafür zuständigen Kammer des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ergehen wird. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber in Spruchpunkt I) des angefochtenen Straferkenntnisses zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B* G... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn ein begünstigter Drittstaatsangehöriger, der Angehöriger eines Österreichers ist, über keinen Einreise- oder Aufenthaltstitel verfügt, hält er sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, wenn er die in der RL 68/360/EWG bzw RL 73/148/EWG unter Berücksichtigung der VO Nr (EWG) 1612/68 angeführten Kriterien erfüllt und über die dort vorgeschriebenen Unterlagen verfügt. Bei der Beurteilung des rechtmäßigen Aufenthaltes sind die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Gemeinsch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 6 August 2002, Zl *-*****-**, wurde der Berufungswerber wegen Übertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit drei Geldstrafen in Höhe von je ? 1500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber als Arbeitgeber am 24 Juli 2001 in B** V*****, K************* S***** **, drei nam... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 3 Abs 1 AuslBG trifft auch jene Personen, die Leistungen einer als arbeitnehmerähnlich zu qualifizierenden Arbeitskraft entgegennehmen. Der Berufungswerber war als Bauherr zur Einholung von Beschäftigungsbewilligungen verpflichtet, zumal er die Arbeiten in Auftrag gegeben und die Leistungen der Ausländer entgegen genommen hat, welche ihm in wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht wurden bzw deren Nutzen er ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Sachverhalt der bewilligungslosen Beschäftigung ist gegeben, wenn ein Ausländer, welcher im Rahmen seines Studienaufenthaltes in Europa (teils in Italien und teils in Österreich) in einzelnen American Football Spielen mitspielt und seine Kenntnisse als Football Trainer zur Verfügung stellt, auch wenn dies lediglich gegen Unterkunft und Essensbons, finanziert durch Sponsorengelder, in einem Zeitraum von 21.03.2002 bis 22.08.2003 am Wochenende erfolgte. Ebenso ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer Ausländer als Stubenmädchen und Abwäscher in seinem Betrieb beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt noch eine Anzeigebestätigung oder Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein oder ein Niederlassungsnachweis ausgestellt wurde, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Abwäscher, Stubenmädchen mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis Folgendes zur Last: ?Sie haben es als nach auáen zur Vertretung Berufener der Firma S* Gesellschaft mbH, *** zu verantworten, dass die Firma S* Gesellschaft mbH die nachfolgenden ausl?ndischen Staatsangeh”rigen am 08 05 2003 gegen 08 15 Uhr Fa F* GesmbH, als Hilfskr?fte zur Verfgung gestellt haben, obwohl fr einen Arbeiter keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorlag bzw fr vier Arbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund Art 6 Abs 1 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens ist es zulässig, den Geltungsbereich einer für einen Ausländer ausgestellten Grenzgängerbewilligung auch auf Gebiete außerhalb der Grenzzone zu erweitern. Eine solche Ausweitung des örtlichen Geltungsbereiches bedarf aber der Genehmigung des betreffenden Staates; hier konkret der Vollzugsbehörde im Sinne des Art 5 des Grenzgängerabkommens. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltun... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder § 6 Abs 2 AuslBG noch Art 6 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens rechtfertigen die Überschreitung des örtlichen Geltungsbereiches einer Grenzgängerbewilligung, die aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilt wurde. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...
Rechtssatz: Die einem Ausländer nach dem mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen ausgestellte Grenzgängerbewilligung ersetzt eine sonst erforderliche Beschäftigungsbewilligung, sofern die vom Ausländer ausgeübte Tätigkeit vom sachlichen und örtlichen Geltungsbereich der Grenzgängerbewilligung umfasst ist. Die Strafbestimmung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist daher dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer dann nicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der örtliche Geltungsbereich einer aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilten Grenzgängerbewilligung überschritten, hat dies nicht zur Folge das die bereits erteilte Grenzgängerbewilligung obsolet wäre und das Grenzgängerabkommen nicht mehr anzuwenden wäre Vielmehr sieht Art 9 Abs 2 des Grenzgängerabkommens ausdrücklich die Möglichkeit der Entziehung einer Grenzgängerbewilligung vor, wenn Tatsachen eintreten oder nachträglich bekannt werden, wel... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen enthaltenen Bestimmungen sind aufgrund ausreichender Bestimmtheit einer unmittelbaren Anwendung zugänglich. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...
Rechtssatz: Der Behörde obliegt es, in der
Begründung: ihres Bescheides die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen insoweit aufzuzeigen, als dies für die Rechtsverfolgung durch die Parteien und für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich ist. Diesen Erfordernissen wird die Strafbemessung in einem Straferkenntnis - die Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderlichen Bewilligungen betreffend - bei einem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber in seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter der Firma L, diese wiederum persönlich haftender Gesellschafter der Firma L (im Folgenden Firma L) mit dem Sitz in W, nachstehende Verwaltungsübertretungen am 22.03.2001 auf der Baustelle Einkaufszentrum T in P, zur Last gelegt: 1. Der Arbeiter O stürzte bei der Montage von Deckenabhängedrähten im Gebäudeteil F 1 von einem fahrbaren Standgerüst, welches nicht gemäß § 55 Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Arbeitskräfteüberlassung liegt nach § 4 Abs 2 Z 2 AÜG vor, wenn die Arbeit nicht vorwiegend mit Material und Werkzeug des Werkunternehmers (Subunternehmers) geleistet wird. Ein Subunternehmer, der von einem Bauunternehmen auf einer Großbaustelle mit Trockenbauarbeiten betraut ist und das gesamte Handwerkzeug (das Werkzeug im engeren Sinn) mitbringt, leistet diese Arbeit auch dann vorwiegend mit eigenem Werkzeug, wenn die Gerüste und Leitern vom Werkbesteller zur Verfügung geste... mehr lesen...
Rechtssatz: Hält sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Kontrolle durch die Organe der mitbeteiligten Partei im Bereich des Kebab-Standes des Beschuldigten auf und wurde er beim Tragen einer Kiste Salat zu diesem Geschäftslokal angetroffen, so ist nicht zwingend von einem Arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis auszugehen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigung eines Ausländers iSd § 2 Abs. 2 AuslBG vorliegt, kommt es auf ?den organisatorischen Aspekt der wirtschaftlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Reihe von Erkenntnissen wiederholt dargelegt, dass die Tätigkeit als Tänzerin und/oder Animierdame in Barbetrieben oder vergleichbaren Etablissements eine Beschäftigung iSd § 2 AuslBG darstellt (Erkenntnis vom 15.12.1999, Zahl: 99/09/0078 uva.). Gibt der Beschuldigte ein Preisniveau vor, zahlt Provisionen von konsumierten Getränken aus, hebt Mieten für die von ihm zur Verfügung gestellten Zimmer zur Ausübung der Prostitution ein und kontr... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Anwendung des § 21 Abs. 1 VStG im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes möglich, kommt aber nur in Frage, wenn die Schuld des Beschuldigten geringfügig ist. Von geringfügigem Verschulden kann nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. Im vorliegenden Fall ist einer Mitarbeiterin des Ar... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Obmann eines Vereines ist aus dem Schutzbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hinsichtlich seiner eigenen Person nicht ausgenommen, wenn er für den Verein eine entgeltliche, unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Der Obmann ist in einem solchen Fall für die Beschäftigung seiner eigenen Person zur Verantwortung zu ziehen. mehr lesen...