Rechtssatz: Wird ein in der äußeren Form eines Werkvertrages erteilte Frachtauftrag (auch Subauftrag) mit einem vom Werkbesteller unentgeltlich zur Verfügung gestellten LKW durchgeführt, so ist der Tatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 AÜG zur Gänze erfüllt. Desgleichen ist davon auszugehen, dass im Fall der unentgeltlichen Überlassung des LKW durch den Erteiler des Frachtauftrages (Werkbesteller) durch diese Zurverfügungstellung des notwendigen Betriebsmittels auch die für die Annahme einer Arbeit... mehr lesen...
Herr Dr Martin M ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der K-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Das Arbeitsinspektorat für den 8. Aufsichtsbezirk erstattete mit Eingabe vom 29.7.1999 gegen den zur Vertretung nach außen Berufenen der K-GmbH wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezeichnend ist aber auch das vom Besch vorgelegte ?Kursprogramm", in dem es heißt, Theorie und Praxis der Konstruktion und der Bauweise sollten der Arbeitscrew beigebracht werden. Dieses ?Kursprogramm" betrifft - so der Besch - die Ausbildung vom Beginn bis zur kompletten Fertigstellung eines Katamarans. Auch hiezu kann nur wieder angemerkt werden, dass etwa auch eine sonstige arbeitssuchende Person (die bisher mit diesen Tätigkeiten nichts zu tun gehabt hat) in diesem Bereich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, die ukrainische Staatsbürgerin L I K in seinem Haushalt in W zumindest in der Zeit vom 1.1.2002 bis zum 3.1.2002 als Haushaltshilfe mit einem Monatsbezug von ? 261,62 ohne die erforderliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt zu haben. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn gemäß § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG eine Strafe von ? 363,-- verhängt. In seiner dagegen rechtzeitig eingeb... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausländer, die Ehegatten österreichischer Staatsbürger sind, benötigen für die Dauer der Ehe keine Beschäftigungsbewilligung, da sie nach § 1 Abs 2 lit l AuslBG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind. Die Auflösung der Ehe tritt nicht bereits durch die mündliche Verkündung des Scheidungsbeschlusses mit nachfolgendem Rechtsmittelverzicht ein, sondern erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung nach § 55a EheG an beide Antragsteller (VwGH 17.11.1999, Zl... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis vom 13 08 2001, Zl 300-2866-2001, wurde Herr *** wegen Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm mit § 3 Abs 1 AuslBG (unbefugte Beschäftigung des ungarischen Staatsangehörigen ***, geb ***, zwischen 03 04 und 07 04 2001 in seinem Transportunternehmen) gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a 1 Strafsatz zu einer Geldstrafe von ATS 10000,-- (ds nunmehr Euro 726,73), im Falle ihrer Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen verurteilt. Üb... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt ein ungarischer Staatsangehöriger, der bei einem ungarischen Tochterunternehmen eines österreichischen Transportunternehmens unter Arbeitsvertrag steht und in Ungarn sozialversichert ist, einen LKW, dessen Zulassungsbesitzer das österreichische Transportunternehmen ist und liegt ein Frachtbrief nicht vor, ergibt der wahre wirtschaftliche Gehalt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Ungarn und dem österreichischen Transportunternehmen, weil dieses wirtschaftlicher Nutz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn H K in seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter der Firma T Isolierungen GesmbH mit dem Sitz in K , wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Beschäftigung der kroatischen Staatsangehörigen K J im Zeitraum 22.1.2001 bis 10.5.2001 ohne Bewilligung nach dem AuslBG) gemäß § 21 Abs 1 VStG eine Ermahnung erteilt. In ihrer dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die mitbeteiligte Partei aus, dass die Vorausse... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für eine GesmbH geht auch bei der Gesamtrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des UmwandlungsG (Art XIV EU-GesRÄG) nicht auf jene GesmbH & CoKG über, die nach dem Erlöschen der GesmbH deren Aktiva und Passiva übernimmt. So wurde mit VwGH 20.12.1999, 96/10/0104, entschieden, dass die nach § 9 Abs 2 VStG ausnahmsweise ermöglichte Übernahme der Verantwortlichkeit für verwaltungsstrafrechtlich verpöntes Verh... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte über Vermittlung einer Firma einen kroatischen Lenker auf seinem Sattelkraftfahrzeug, bezahlt die Kosten des Ausländers an die Firma A, so ist er trotzdem als Beschäftiger des Ausländers anzusehen, da es für die Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entscheidend ist, ob die genannten Ausländer vom Unternehmen des Berufungswerbers, sei es als unmittelbarer Arbeitgeber, sei es als Beschäftiger überlassener Arbeitskräfte im Sinne des Auslän... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgendes vorgeworfen: ?Sie haben als Arbeitgeber in der Zeit vom 01.04.2000 bis 06.04.2001 den slowenischen Staatsangehörigen Darko O., geb 31.07.1968 in Celje, in Kössen als Kraftfahrer für die Musikgruppe XY Sextett beschäftigt, ohne dass Ihnen für den Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder der Ausländer einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlau... mehr lesen...
Rechtssatz: Darko O. war nach seinen eigenen Angaben in der Niederschrift vom 06.04.2001 in Slowenien arbeitslos. Er gab in dieser Niederschrift an, als Fahrer für das XY Sextett als Gelegenheitskraftfahrer beschäftigt zu sein. Laut den im Akt befindlichen Kassabestätigungen erhielt er in der Zeit von 29.07.2000 bis 31.12.2000 insgesamt 24 Auszahlungen in der Höhe von 9.000,-- S, 5.260,-- DM sowie 2.800,-- SFr. Da Herr O. also in einem Zeitraum von ungefähr fünf Monaten einen Betrag von um... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl Nr 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder wenn der Ausländer über e... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Gesellschaft, die ein Gebäudeservice betreibt, hat eine Ausländerin beschäftigt, die zum Zeitpunkt der Anstellung nur die bescheidmäßige Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft hatte. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft war somit noch von der Entlassung der Ausländerin aus ihrem Heimatland abhängig. Dieser Bescheid wurde vom Geschäftsführer als Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft missinterpretiert. Eine solche Fe... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des Straferkenntnisses hat der Beschuldigte Folgendes zu verantworten: 1. Übertretung Sie haben zumindest vom 04.07.2000 bis 06.07.2000, nachstehenden ausländischen Staatsbürger beschäftigt, bzw. die Arbeitsleistungen des Herrn K V, für betriebseigene Arbeitsleistungen von der Fa. A in Anspruch genommen, obwohl Sie nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung für diesen waren, auch keine Anzeigenbestätigung ausgestellt wurde, und der Ausländer au... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Spediteur dem ausländischen LKW-Fahrer im Auftrag eines Frachtführers direkt Fahrtaufträge erteilt und die Fahrten für den Frachtführer disponiert, steht der Arbeitgebereigenschaft des Frachtführers hinsichtlich dieses Lenkers nicht entgegen. Der Spediteur hatte einen LKW-Zug dem Frachtführer mittels Frachtführervereinbarung zur Durchführung von Transportaufträgen überlassen, wobei der Letztgenannte die Betriebskosten zu tragen hatte. Hingegen besaß der Üb... mehr lesen...
Beachte VfGH 1.10.2001, G 24/01, G 223/01 Rechtssatz: Erfüllt ein beschäftigter türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzungen nach Art6 Abs1 dritter Unterabsatz oder nach Art7 zweiter Unterabsatz des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei (ARB) Nr 1/1980, so liegt keine "unberechtigte" Beschäftigung iS des §28 Abs1 Z1 AuslBG vor. Es ist nicht möglich, §28 Abs1 Z1 AuslBG als Verwaltungsstrafsanktion für Verstöße (bloß) gegen eine "Ordnungsvorschrift" - nämlich jene, für die Beschä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 17.5.2000, wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe als Liquidator und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der G-KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, K-Straße am 19.5.1999 in dem Gastgewerbelokal in Wien, K-Straße den irakischen Staatsbürger Hussein A als Küchenhilfe mit dem Schälen von Kartoffeln b... mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien vom 7.7.2000 (dieser waren auch mit den Ausländern aufgenommene Niederschriften angeschlossen) wurde der Berufungswerber (Bw) mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 29.8.2000, Zl MBA 1/8 - S 14349/00, schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Wi-Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bw wurde mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 29.8.2000 schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft drei namentlich genannte chinesische Staatsbürger zu näher angegebenen Zeiten bei Umbauarbeiten in einem Chinalokal ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung beschäftigt habe. Es wurden hiefür über den Bw drei Geldstrafen zu je ATS 40.000,-- (drei Ersatzfreiheitsstrafen) v... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall geht aus dem eingeholten Konkursakt hervor, dass das Unternehmen (also auch die Pizzeria) von der Masseverwalterin fortgeführt wurde und etwa auch noch zur Tatzeit - zur Sozialversicherung gemeldetes - Personal vorhanden gewesen ist. Der Inhalt der Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten erschöpft sich in dem Hinweis darauf, dass ein namentlich genannter Ausländer beim Betreten der Küche durch die Kontrollorgane beim Stiegenabgang in den Keller bei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des AuslBG sind gemäß § 1 Abs 2 lit a leg cit nicht anzuwenden auf jene Ausländer, die mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet sind, es sei denn, dass sie den Ehegatten verlassen haben. Fällt somit der die Ausnahmeregelung des § 1 Abs 2 lit a AuslBG begründende Sachverhalt (Eheschließung mit einer österreichischen Staatsangehörigen) weg, unterliegt die Beschäftigung des Ausländers wieder einer grundsätzlichen Bewilligungspflicht, wobei für den Wegfa... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt vom 22 05 2001, Zl St-27/002- 2001, wurde das gegen Herrn *** als verantwortlicher Beauftragter der *** GmbH mit Sitz in *** wegen des Verdachts der Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 18 Abs 1 AuslBG (unbefugte Inanspruchnahme der Arbeitsleistung des ungarischen Staatsangehörigen ***, geb ***, am 18 01 2001) geführte Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt. Dag... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtliche Geschäftsführerin der C-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für 2. Bezirk, vom 26.4.2000 wurde die Bw schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der C-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien am 16.11.1999, um 09:45 Uhr in ihrem Gastgewerbebetrieb (Wü... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen der Beschuldigten in ihrer Berufung, sie habe im Tatzeitpunkt keine entsprechende Anordnungsbefugnis (vgl dazu § 9 Abs 4 VStG) gehabt, sie sei insbesondere auch nicht berechtigt gewesen, Personal anzustellen bzw in diesem Zusammenhang damit stehende Anordnungen zu treffen, eignet sich nicht zum Nachweis, zu Unrecht gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden zu sein. § 9 Abs 4 VStG regelt im Übrigen die Voraussetzungen für die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?Herr O. A. K., geb. 18.06.1947, wh. in 6200 Buch b. Jenbach, hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A. K. GmbH mit Sitz in Buch b. Jenbach, die Auftraggeber der ?T.B.? der I. St., 8020 Graz, war, zu verantworten, dass die ausländischen Staatsangehörigen B. P., geb. 24.12.1969, in der Zeit zwischen 22.07.1998 und 25.07.1998 A. E. B., geb. 31.05.1975... mehr lesen...
Am 3.2.1999 übermittelte das Fremdenpolizeiliche Büro dem Magistratischen Bezirksamt für den Bezirk eine Anzeige gegen Herrn Gerhard A (den nunmehrigen Berufungswerber - Bw) als Verantwortlichen der Firma A in Wien, F-gasse, wegen des Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Nach der angeschlossen gewesenen Anzeige/Anhaltemeldung vom 15.1.1999 sei auf Grund einer glaubwürdigen Mitteilung im Rahmen einer Fremdenstreife an diesem Tag um 17.40 Uhr in Wien, F-ga... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens erstattete die Bundespolizeidirektion Wien mit Schreiben vom 9.12.2000 Anzeige gegen die Berufungswerberin (Bw) als Geschäftsinhaberin des Espressos ?Cafe C? wegen verschiedener Übertretungen (zB nach der Gewerbeordnung, der Arbeitnehmerschutzverordnung, etc; eine Übertretung des AuslBG wird darin nicht erwähnt). So seien am 9.12.2000 um 2.05 Uhr - so heißt es in der Sachverhaltsdarstellung der Anzeige - zwei Sicherheitsw... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, übermittelte dem Magistratischen Bezirksamt für den 16. Bezirk am 21.10.1999 eine Anzeige (gegen unbekannten Täter) wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). In dieser Anzeige vom 18.10.1999 heißt es, dass zwei Sicherheitswachebeamte am 6.10.1999 gegen 15.30 Uhr im Zuge ihres Fußstreifendienstes durch einen unbekannten Passanten auf das Haus in Wien, A-gasse, mit dem Hinweis aufmerks... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Anzeige findet sich kein Hinweis darauf, dass die Ausländerin im Lokal der Beschuldigten ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung beschäftigt worden wäre, was aber überhaupt erst Voraussetzung für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Beschuldigte wegen Verdachts der Übertretung des AuslBG wäre. Ein Erfahrungssatz in der Richtung, wonach jede wahrgenommene Tätigkeit einer Ausländerin als Kellnerin in einem Lokal zwangsläufig den Verdacht einer Übertre... mehr lesen...