Norm: JN §111StPO §429 Abs4
Rechtssatz: Die einer Untersuchungshaft gleich zu haltende Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 StPO stellt infolge ihrer Vorläufigkeit keinen Grund für eine Zuständigkeitsübertragung dar. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung oder einem Freispruch des Betroffenen wird feststehen, wo sich der Betroffene künftig aufhalten wird. Entscheidungstexte 5 Nc 2/13h Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 6. 9. 2010 (2 Ps 289/09i-70) wurde die Obsorge der Mutter entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger Land S***** übertragen. In der
Begründung: wurde ausgeführt, dass eine Rückführung des Kindes an die Mutter unter konkret genannten Bedingungen (wie Absolvierung psychotherapeutischer Behandlungen) frühestens „mit Semester 2011“ möglich sei. Die Minderjährige wohnt seit 10. 8. 2010 in der Wohngemeinschaft in R***** im Sprengel... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 12. 2009 räumte das Bezirksgericht Linz dem Vater der Minderjährigen ein Besuchsrecht an jedem Dienstag von 12:00 bis 18:00 Uhr ein und behielt sich die Entscheidung über den weiteren Antrag des Vaters vor, ihm „ab dem 2. Monat“ ein Wochenendbesuchsrecht alle 14 Tage zu gewähren. Mit nunmehr rechtskräftigem Beschluss vom 13. 4. 2010 übertrug das Bezirksgericht Linz die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 23. Jänner 2008, GZ 231 P 982/07z-22, hat das Rekursgericht dem Betroffenen eine Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin für dringende Angelegenheiten (Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten) bestellt. Ein dagegen erhobener außerordentlicher Revisionsrekurs wurde zurückgewiesen. Mit Schriftsatz vom 15. Jänner 2009 regte die Verfahrenssachwalterin in Vertretung des Betroffenen die Übertragung der Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Stephanie S***** des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau, infolge Vorlage zur Genehmigung der Übertragung gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Neunkirchen, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die mit Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Dr. Viktor S*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 20. März... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter stellt beim Obersten Gerichtshof in erster Linie - wie sie im Verbesserungsverfahren klarstellte - den Antrag, das im
Spruch: genannte Pflegschaftsverfahren nach § 111 (Abs 1) JN dem Bezirksgericht S***** zu übertragen. Erst in zweiter Linie solle über einen gleichzeitig gestellten Delegierungsantrag entschieden werden. Die Mutter stellt beim Obersten Gerichtshof in erster Linie - wie sie im Verbesserungsverfahren klarstellte - den Antrag, das im
Spruch: genann... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, die seit April 2005 in Österreich lebt, schloss mit dem Beklagten, einem deutschen Staatsangehörigen, am 22. Dezember 1999 vor einem deutschen Standesamt die Ehe, deren Scheidung die Klägerin mit beim Bezirksgericht des (damaligen) gewöhnlichen Aufenthalts in Leibnitz zu Protokoll gegebener Klage anstrebt. Mit der Behauptung, ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort im Sprengel des Bezirksgerichts Oberwart verlegt zu haben... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: § 111 JN ist auf Unterhaltsverfahren volljähriger Kinder weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. Der volljährige Antragsteller steht nicht mehr unter dem besonderen pflegschaftsbehördlichen Schutz, den das Gesetz Minderjährigen zukommen lässt. Entscheidungstexte 3 Nc 1/08i Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Nc 1/08i ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 25. 4. 2007 eingelangtem Schreiben (ON U-31) stellte der Vater - rund sieben Wochen vor dessen Volljährigkeit - für seinen damals noch mj. Sohn, der bei ihm im Sprengel des BG Lambach wohnt, einen Antrag auf rückwirkende Unterhaltserhöhung ab 1. 1. 2005. Die Mutter wohnt im Sprengel des BG Floridsdorf. Das Bezirksgericht Floridsdorf übertrug mit Beschluss vom 27. April 2007, 2 P 550/01-U-32, die Zuständigkeit zur Besorgung dieser Pflegschaftssache unter Hinweis au... mehr lesen...
Begründung: Nico Mario S*****, geboren am 21. November 1996, und Chiara Nina S*****, geboren am 10. Februar 2003, sind die außerehelichen Kinder von Mario T***** und Ulrike S*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu; das Pflegschaftsverfahren wird vom Bezirksgericht Deutschlandsberg geführt. Am 14. August 2006 stellte die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg namens der Kinder den Antrag, den Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 160 EUR ab 1. April 2006 zu verpflichte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Nikola wurde geschieden. Das Kind befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter Mirjana L***** (früher T*****), die in Gmunden wohnte. Der Vater ist verpflichtet, für das Kind Geldunterhalt zu leisten. Dem Kind wurden vom Bezirksgericht Gmunden Unterhaltsvorschüsse bewilligt. Die Mutter ist mit Nikola nach Wien in den Sprengel des Bezirksgerichtes Fünfhaus verzogen. Mit Beschluss vom 15. 9. 2006 übertrug das Bezirkgsgericht Gmund... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Dr. Prückner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. Maximilian G***** und 2. Tizian G*****, beide in Obsorge der Mutter Eva G*****, aufgrund der vom Bezirksgericht Landeck verfügten Vorlage des Aktes AZ 1 P 41/00f, zur Entscheidung gemäß § 111 JN in nichtöffentlicher Sitzung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. März 2006 übertrug das Bezirksgericht Mattighofen die Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache einem Bezirksgericht in Wien, weil sich das Kind jetzt ständig in dessen Sprengel in Wien aufhalte (ON S-9). Dieser Beschluss ist nunmehr rechtskräftig. Das genannte Bezirksgericht lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache mit Verfügung vom 29. März 2006 ab. Abgesehen vom offenen Besuchsrechtsantrag des Vaters bzw. vom Antrag der Mutter auf Entzieh... mehr lesen...
Begründung: Der Testamentsvollstrecker beantragte die Delegierung der Verlassenschaftssache vom BG Favoriten an das „offenbar zuständige" BG Innsbruck aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 31 JN. Darüber hinaus verwies er in seinem Antrag auf § 150 AußStrG (gemeint: § 105 JN), wonach zur Abhandlung von Verlassenschaften das Bezirksgericht berufen sei, bei dem der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen gehabt habe. Dies sei gemäß § 66 JN „jedenfalls" Innsbruck, we... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Wegen geänderte Rechtslage § 121 (3) AußStrG wird der Grundsatz, dass das Gericht, das sie Erstanhörung durchführte auch über die Bestellung des endgültigen Sachwalters zu entscheiden hat auch wenn der Lebensmittelpunkt verlegt wurde, nicht mehr aufrecht erhoben. Entscheidungstexte 12 Nc 11/06v Entscheidungstext OLG Wien 05.05.2006 12 Nc 11/06v ... mehr lesen...
Begründung: Nach einer Anregung des Kaiser Franz Josef Spitals wurde für W*****, beim Bezirksgericht Favoriten ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet. Am 1.12.2005 führte der zuständige Richter des Bezirksgerichtes Favoriten mit der Betroffenen im Krankenhaus ein Erstgespräch. Mit Beschluss vom 5.12.2005 wurde ***** zum einstweiligen Sachwalter bestellt. Am 13.1.2006 teilte der Sohn der Betroffenen ***** telefonisch mit, diese befinde sich nun im Niederösterreichisch... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das außereheliche Kind Jaromir P*****s, der in Prag lebt, und Astrid M*****s. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Diese lebt mit dem Minderjährigen in Wien 9, *****. Mit Beschluss vom 8. 2. 2005 gewährte das Bezirksgericht Leibnitz dem Minderjährigen weiterhin Unterhaltsvorschüsse von monatlich 220 EUR (ON 35). Dieser Beschluss wurde dem Vater am 25. 4. 2005 zugestellt (ON U-20). Am 27. 1. 2005 (ON U 1) beantragte der Minderjährige, vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 6. 2004 stellte die damals noch mj Esther P*****, damals vertreten durch das Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger, den Antrag, ihre Mutter Mag. Theresa P***** ab 1. 8. 2003 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 348,-- zu verpflichten. Esther P***** war im August 2003 aus der Wohnung ihrer Mutter ausgezogen. Am 11. 11. 2004 entschied das Erstgericht über das Unterhaltsbegehren. Einem dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs wurde Folge gegeben und dem ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Sebastian B*****, geboren am 12. April 2004, *****, wegen Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 JN folgenden Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten... mehr lesen...
Begründung: Zu AZ 2 P 217/99f wurde die Pflegschaftssache der mj Gina G*****, geboren am 24. Oktober 1998, seit 1999 beim Bezirksgericht Innsbruck geführt. Die Minderjährige Gina lebte zunächst gemeinsam mit ihren Eltern, nach Scheidung derer Ehe im gemeinsamen Haushalt mit ihrer Mutter, in Innsbruck. Am 6. April 2005 teilte der Vater mit, dass die Mutter mit der mj Gina in ein neues Haus am Z***** in M***** übersiedelt ist. Per 31. März 2005 erfolgte die Ummeldung. Gleichzeitig b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. November 2004 übertrug das Bezirksgericht Dornbirn die Zuständigkeit zur „Besorgung" der Pflegschaftssache dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien, weil sich das Kind jetzt ständig in dessen Sprengel in Wien-Simmering aufhalte (ON 31). Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache mit Beschluss vom 7. Dezember 2004 ab. Es führte aus, dass seit dem 24. Juni 2003 mehrere Bezirksgericht... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Omar ist ehelicher Sohn seiner in Scheidung lebenden Eltern. Nach einer Mitteilung des Einwohner- und Standesamtes Linz ist er nicht österreichischer Staatsbürger. Am 8. 4. 2004 beantragte der Genannte, der damals mit seiner Mutter in Ägypten lebte, beim Bezirksgericht Linz zu 20 P 52/04b, den in Linz lebenden Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von EUR 150 ab 1. 4. 2004 zu verpflichten. Das angerufene Gericht verpflichtete den Vater mit B... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Wiener Neustadt sprach als Rekursgericht mit Beschluss vom 26. 9. 2003 (ON 867) aus, dass das Bezirksgericht Wiener Neustadt "örtlich unzuständig" sei; deshalb überwies es die Pflegschaftssache nach § 44 Abs 1 JN an das gemäß § 109 Abs 2 JN zuständige Bezirksgericht Salzburg. Im Übrigen bestätigte es die Bestellung einer bestimmten Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin gemäß § 238 Abs 1 und 2 AußStrG und sprach noch aus, dass der ordentliche Rev... mehr lesen...
Begründung: Für die Betroffene wurde deren Sohn, Dr. Hanns-Martin G*****, zum Sachwalter bestellt. Zum Zeitpunkt der Sachwalterbestellung hielt sich die Betroffene im Sprengel des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung auf. Seit September 2003 lebt die Betroffene mit ihrer Tochter Dr. Ulrike G***** in 1090 Wien, Liechtensteinstraße 46. Seit März 2004 befindet sich auch ihr Ehemann Dipl. Ing. Franz G***** in dieser Wohnung (ON 49, 53a). Der Sachwalter hat dem Wohnungswechsel zufolge der vo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung des Klagsbetrages als Leistung aus einem Versicherungsvertrag. Sie brachte die Klage gegen die in Wien ansässige Beklagte zunächst beim Landesgericht Feldkirch ein. Schon im Rekurs gegen den die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückweisenden Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch beantragte die Klägerin die Delegierung der Rechtssache an das Landesgericht Feldkirch. Der außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin gegen die bes... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 18. Mai 1994 wurde die Ehe zwischen Tanja und Anton R***** gemäß § 55a EheG geschieden (ON 6). Der Ehe entstammen zwei Kinder, der mj Maximilian, geb 11. 10. 1989, und die mj Sophie, geb 14. 1. 1992. Mit Vergleich vom 18. 5. 1994 vereinbarten die Eltern, dass die beiden Kinder in der Obsorge der Mutter verbleiben (ON 7). Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 15. 7. 1994 wurde diese Obsorgeregelung pflegschaftsger... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 19. 3. 2003 beim Bezirksgericht Mödling eingebrachten Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von EUR 387,49 sA an restlichem Entgelt für Fensterreinigungsarbeiten. Zur örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes brachte die Klägerin vor, dass Hinterbrühl als Erfüllungsort vereinbart worden sei. Die Beklagte erhob Einspruch und wendete unter Hinweis darauf, dass sie mit der Klägerin keinen Erfüllungsort vereinbart habe, örtliche Unzust... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz-Land vom 21. 1. 2003 im Einvernehmen geschieden. Im zugleich abgeschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern gemeinsame Obsorge. Sie kamen überein, dass sich das Kind überwiegend bei der Mutter aufhalten werde. Mutter und Kind wie auch der Vater lebten im Zeitpunkt der Ehescheidung und der Einleitung des Pflegschaftsverfahrens im Sprengel des Landesgerichts Linz-Land. Der Scheidungsvergleic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der drei Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Rohrbach vom 20. November 2002 rechtskräftig geschieden. Nach Punkt 1. des gerichtlichen Vergleichs der Eltern vom 20. November 2002 bleiben die Kinder "in gemeinsamer Obsorge ... bei überwiegendem Aufenthalt bei der Kindesmutter" (ON 10). Diese Regelung wurde mit Beschluss vom 23. Februar 2003 pflegschaftsgerichtlich genehmigt (ON 22). Am 4. März 2003 beantragte die Mutter, dem Vater di... mehr lesen...