Norm
JN §111Rechtssatz
Wegen geänderte Rechtslage § 121 (3) AußStrG wird der Grundsatz, dass das Gericht, das sie Erstanhörung durchführte auch über die Bestellung des endgültigen Sachwalters zu entscheiden hat auch wenn der Lebensmittelpunkt verlegt wurde, nicht mehr aufrecht erhoben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000685Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011