Norm: JN §111
Rechtssatz: Keine Übertragung der Zuständigkeit, wenn ein anderes Gericht nicht sehr erheblich verkehrsgünstiger für den Minderjährigen und seine Mutter liegt (hier: BG Wien Innere Stadt - BG Floridsdorf nach Rechsbrückeneinsturz - keine Übertragung) Entscheidungstexte 5 Ob 549/77 Entscheidungstext OGH 08.03.1977 5 Ob 549/77 Veröff: RZ 1977/82 S 171 = ÖA 1979,29 ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Ein Antrag, über den noch nicht entschieden wurde, ist kein stichhältiger Grund, die Übernahme der Pflegschaftssache zu verweigern. Es würde dem Zweck des § 111 JN weitgehend zunichte machen, wenn die Parteien eine im Interesse der Pflegebefohlenen notwendige Übertragung der Zuständigkeit dadurch verhindern könnten, dass sie laufend unbegründete Anträge stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht nach § 111 JN setzt voraus, dass dies im Interesse des Pflegebefohlenen gelegen erscheint. Dies trifft dann zu, wenn dadurch die wirksame Handhabung des dem Pflegebefohlenen zugedachten Schutzes voraussichtlich gefördert wird. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann auch die Nichterledigung eines Antrages auf Regelung des Besuchsrechtes kein Hindernis für d... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Die Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, durch die ein Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht abgelehnt wird, ist im Rahmen der Vorschriften der §§ 9 - 12 AußStrG anfechtbar (SZ 42/86). Entscheidungstexte 5 Ob 236/72 Entscheidungstext OGH 05.12.1972 5 Ob 236/72 European Case Law I... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und d... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 111 JN hindert das zuständige Pflegschaftsgericht nicht, zunächst über andere Anträge zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 71/71 Entscheidungstext OGH 31.03.1971 5 Ob 71/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047054 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Die am 15. Mai 1888 geborene Vergine P wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 18. Februar 1969, wegen Geistesschwäche voll entmundigt. Mit Beschluß vom 9. Mai 1969 sprach das Bezirksgericht Eferding seine Unzuständigkeit zur Führung der Pflegschaft über Vergine P aus und überwies die Sache dem zuständigen Bezirksgericht Linz. Das Bezirksgericht Linz übertrug hierauf mit Beschluß vom 23. November 1969 seine Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgeric... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen die Entscheidung des OLG, mit der die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung einer Pflegschaftssache an ein anderes Gericht nicht genehmigt wird ( mit eingehender
Begründung: über die Anfechtung von Beschlüssen nach § 111 JN). Entscheidungstexte 5 Ob 151/69 Entscheidungstext OGH 04.06.1969 5 Ob 151/69 Veröff: SZ 42/86 = E... mehr lesen...
Die eheliche Mutter des Minderjährigen beantragt die Übertragung der Zuständigkeit dieser Pflegschaft an das Amtsgericht K., BRD. Der Oberste Gerichtshof genehmigte die Übertragung nicht, und zwar mit folgender Rechtliche Beurteilung Begründung: Zunächst war klarzustellen, ob die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der gegenständlichen Pflegschaft mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Art. 1, 2 und 7 des Vormundschaftsübereinkommens vom 5. Februar 19... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Zur Frage der Entscheidungsbefugnis des OGH über ein Rechtsmittel gegen einen vor der Zuständigkeitsübertragung an ein ausländisches Gericht noch nicht rechtskräftig gewordenen Beschluß des Vormundschaftsrichters. Entscheidungstexte 1 Ob 126/64 Entscheidungstext OGH 19.08.1964 1 Ob 126/64 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §72JN §111
Rechtssatz: Durch die Übersendung der Geburtsanzeige an das nach § 72 JN zuständige Bezirksgericht wurde die Vormundschaftssache bei diesem Gericht rechtmäßigerweise anhängig gemacht. Es bleibt daher gemäß § 29 JN, solange nicht eine Übertragung nach § 111 JN an ein anderes Gericht erfolgt, zur Führung der Vormundschaftssache zuständig. Entscheidungstexte 6 Nd 203/... mehr lesen...
Norm: JN §111Vormundschaftsabk Österreich - Deutschland Art1Vormundschaftsabk Österreich - Deutschland Art2Vormundschaftsabk Österreich - Deutschland Art7
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Art 1, 2 und 7 des Vormundschaftsübk vom 05.02.1927, BGBl 1927/269, das seit 01.10.1959 zwischen der Republik Österreich und der BRD wieder anzuwenden ist (siehe JABl 1959,143), ist eine Genehmigung der Übertragung der Zuständigkeit zur Führu... mehr lesen...
Norm: EntmO §4JN §111
Rechtssatz: Der beschränkt Entmündigte hat kein Antragsrecht wegen Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der kuratelsbehördlichen Geschäfte. Sein Antrag ist nur als Anregung zur amtswegigen Prüfung aufzufassen (ZBl 1937,318). Entscheidungstexte 3 Nd 78/59 Entscheidungstext OGH 15.10.1959 3 Nd 78/59 8 Ob 17/... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §1824.DVEheG §13JN §111
Rechtssatz: Adoption eines österreichischen Kindes durch einen Schweizer; Übertragung der Vormundschaft an eine ausländische Behörde. Entscheidungstexte 6 Nd 3/59 Entscheidungstext OGH 23.01.1959 6 Nd 3/59 Veröff: EvBl 1959/95 S 157 4 Nd 513/67 Entscheidungstext OGH 09.05.1967 4... mehr lesen...
Norm: JN §31 VIJN §111
Rechtssatz: Zur Konkurrenz der §§ 31 und 111 JN. Entscheidungstexte 2 Nd 96/58 Entscheidungstext OGH 16.10.1958 2 Nd 96/58 Veröff: JBl 1959,38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0046288 Dokumentnummer JJR_19581016_OGH0002_0020ND00096_5800000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1JN §111
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses gegen den bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes bei Verfügung einer Übertragung der Vormundschaft nach § 111 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 114/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 1 Ob 114/58 6 Ob 203/70 Entscheidungstext OGH 02.09... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Es müssen besondere
Gründe: vorliegen, damit eine Zuständigkeitsübertragung im Interesse der Kinder und zur Beförderung der wirksamen Handhabung des pflegschaftsbehördlichen Schutzes im Sinne des § 111 JN gerechtfertigt erscheint. Die bloße Notwendigkeit der Unterhaltsbestimmung genügt nicht. Entscheidungstexte 2 Nd 180/57 Entscheidungstext OGH 20.11.1957 2 Nd ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht nur hinsichtlich der Ermittlung und Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Mündels. Entscheidungstexte 7 Nd 194/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 7 Nd 194/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047051 ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Übertragung nach § 111 JN vor Erledigung des Sachantrages durch das übertragende Gericht möglich. Entscheidungstexte 1 Nd 338/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 1 Nd 338/54 2 Ob 37/72 Entscheidungstext OGH 05.05.1972 2 Ob 37/72 8 Ob 123/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EntmO §12 Abs4JN §111
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 111 JN betrifft nur das Verfahren vor dem Pflegschaftsgericht, nicht aber das Entmündigungsverfahren als solches. Hat das OLG dieser Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 4 EntmO seine Zustimmung nicht erteilt, dann ist das zuständige inländische Gericht zur Durchführung des Entmündigungsverfahrens verpflichtet. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gegen die österreichische Staatsangehörige Juliane D., die ihren ständigen Wohnort in L. bei München hatte und derzeit in der Heil- und Pflegeanstalt H. untergebracht ist, ist beim Amtsgericht München ein Entmündigungsverfahren anhängig. Ein letzter Aufenthalts- oder Wohnort der Genannten im Inland ist nicht ermittelt worden. Das im Sinne der JMVO. vom 15. August 1916, RGBl. Nr. 265, zuständige Bezirksgericht Innere Stadt-Wien hat zunächst die Abstandnahme von der Einleitung des Ent... mehr lesen...
Auf Antrag eines ohne ausgewiesene Vollmacht einschreitenden Arthur Sch., der vorbrachte, die eheliche Mutter des mj. Peter V. behaupte, daß der Minderjährige, der unter der Pflegschaft des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz steht, bei seinem ehelichen Vater Ing. V. nicht gut aufgehoben sei, nahm das Jugendgericht Graz seine Zuständigkeit in der Pflegschaftssache in Anspruch und erklärte dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, daß es den Akt übernehme, wozu das Bezirks... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Auch gegen die mit Zustimmung der beiden in Betracht kommenden Gerichte beschlossene Übertragung der pflegschaftsbehördlichen Geschäfte nach § 111 JN steht den Beteiligten die Beschwerde zu. Entscheidungstexte 2 Ob 604/30 Entscheidungstext OGH 01.07.1930 2 Ob 604/30 Veröff: SZ 12/157 European Case Law Iden... mehr lesen...