Norm: JN §111
Rechtssatz: Eine Aktenführungsvorschrift ist für die nach § 111 JN zu beurteilenden Verhältnisse grundsätzlich ohne Belang (hier: unvollständige Führung des Sachwalterschaftsbogens). Entscheidungstexte 3 Nd 503/94 Entscheidungstext OGH 31.03.1994 3 Nd 503/94 9 Nc 16/04h Entscheidungstext OGH 24.06.2004 9 Nc 16/04h ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Ist über den Antrag eines Elternteils, ihm allein die Obsorge über das Kind zuzuweisen, noch nicht entschieden, dann ist die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht in aller Regel unzweckmäßig. Entscheidungstexte 4 Nd 501/94 Entscheidungstext OGH 31.01.1994 4 Nd 501/94 4 Nd 507/94 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Ist zuerst über das Vorliegen der Voraussetzungen prozessualer Natur (hier: ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Abwesenheitskuratel nach § 276 ABGB vorliegen) zu entscheiden, kann noch keine Übertragung nach § 111 JN erfolgen. Entscheidungstexte 7 Nd 510/93 Entscheidungstext OGH 26.11.1993 7 Nd 510/93 ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Offene Anträge (hier: bezüglich Zuteilung der Obsorge beziehungsweise Änderung des Besuchsrechtes) sprechen im Allgemeinen nicht gegen eine Zuständigkeitsübertragung, es sei denn, dem übertragenden Gericht käme zur Entscheidung eine besondere Sachkenntnis zu. Entscheidungstexte 5 Nd 512/92 Entscheidungstext OGH 04.11.1992 5 Nd 512/92 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ehe der Adoptiveltern des Minderjährigen wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 3.2.1992 (ON 34) geschieden. Sie hatten den Minderjährigen im Jahre 1988 in Tokyo adoptiert, leben aber seit dieser Zeit - von kurzen Unterbrechungen abgesehen - getrennt, und zwar der Vater hauptsächlich in Brüssel, die (vorläufig) obsorgeberechtigte (ON 2 und 27) Mutter mit dem Kind zunächst in Wien, seit Juni 1992 in *****... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 12. 1990 regte das Exekutionsgericht im Rahmen eines gegen den Betroffenen anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 6a ZPO bei der zuständigen Pflegschaftsabteilung des Bezirksgerichtes für ZRS Graz die Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens an. Bei seiner ersten Anhörung am 16. 1. 1991 beantragte der damals nach eigener Angabe in *****, wohnhafte Betroffene, alle seine Prozeßsachen in ein anderes Bundesland zu verlegen und die Sachwalterschaftssache... mehr lesen...
Begründung: Der im Januar 1928 geborene nunmehrige Bauernpensionist hatte anläßlich seiner Eheschließung im Jahre 1965 mit einer Bäuerin Ehepakte geschlossen, aufgrund derer er zunächst Miteigentümer und nach dem im Dezember 1981 erfolgten Ableben seiner Ehefrau Alleineigentümer eines im Sprengel des Bezirksgerichtes Wels gelegenen Bauerngutes wurde. Am 20.Januar 1983 heiratete der Witwer in zweiter Ehe eine Nachtclubbesitzerin. Am selben Tag stellte sein Bruder einen Entmündigungsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 111 Abs. 1 JN setzt die Übertragung der Zuständigkeit voraus, daß sie im Interesse des Pflegebefohlenen gelegen ist. Dies ist vor allem bei Verlegung des ständigen Aufenthaltes in den Sprengel eines anderen Gerichtes anzunehmen (EFSlg. 54.951 ua.). Im vorliegenden Fall haben die Minderjährigen ihren ständigen Aufenthalt in den Sprengel des Bezirksgerichtes Aspang verlegt. Offene Anträge oder Entscheidungen sind grunds... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob in einem Sachwalterbestellungsverfahren die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes als das örtlich zuständige Gericht zweckmäßig ist, kommt es entscheidend auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegebefohlenen an; die Anhängigkeit eines Rechtsstreites oder der Wohnort zu vernehmender Zeugen können dagegen die Zweckmäßigkeit einer Übertragung im allgemeinen nicht begründen. ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Hält sich der Betroffene - nach Einleitung des Sachwalterbestellungsverfahrens - nicht nur an dem Ort, an dem er sich bei der Einleitung des Verfahrens befunden hat, sondern auch an jenem Ort, an dem sich sein wesentliches Vermögen befindet, gewöhnlich auf, dann ist die Übertragung der Zuständigkeit an jenes Gericht, in dessen Sprengel sich auch das Vermögen des Betroffenen befindet, zweckmäßig, weil dieses Gericht sei... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Erscheint die gesetzliche Zuweisung im Sinne des § 109 JN nach den Umständen des Einzelfalles unzweckmäßig, dann sieht § 111 JN eine Anpassung an die besondere Fallgestaltung vor. Entscheidungstexte 4 Nd 506/88 Entscheidungstext OGH 15.11.1988 4 Nd 506/88 6 Nd 509/92 Entscheidungstext OGH 04.08.1992 6 Nd 509/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Besorgung der Geschäfte, die nach den Bestimmungen über die Rechte zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sowie über die Vormundschaft dem Gericht obliegen, ist gemäß § 109 Abs1 JN in erster Linie das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Pflegebefohlene seinen gewÄhnlichen Aufenthalt hat. Erscheint diese Zuweisung nach den Umständen des Einzelfalles unzweckmäßig, sieht § 111 JN die Anpassung an die beson... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Punkt 1.) des Beschlusses vom 24. März 1987, ON 358, den Antrag des Betroffenen auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge. Insoweit liegt daher eine bestätigende Entscheidung der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe vor, gegen die, wie der Oberste Gerichtshof auch schon in der gegenständlichen Sachwalterschaftssache ausgesprochen hat (ON 362) ein weiterer Rechtszug u... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Jänner 1985 beantragte der in Seekirchen wohnhafte uneheliche Vater der mj. Caroline Gabriele I***, Hartmut S***, die Bewilligung der Annahme an Kindes Statt unter Ersetzung der Einwilligung der Mutter durch Gerichtsbeschluß. Zum Zeitpunkt der Antragstellung lebte das Kind, das einer von 1979 bis Oktober 1984 bestandenen Lebensgemeinschaft des Hartmut S*** mit der Mutter der Minderjährigen, Gabriele I***, nunmehr verehelichte N*** entstammt, beim Vater Hartmut S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürgersc... mehr lesen...
Norm: JN §109 BJN §111ZVN 1983 ArtXVII §2 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Erfolgte die Zuständigkeitsbestimmung in einem Pflegschaftsverfahren in Anwendung des § 111 JN unter Berücksichtigung der für das bestimmte Verfahren maßgebenden konkreten Umstände, ist die allgemeine gesetzliche Zuweisungsregel des § 109 JN nicht mehr maßgebend. Aus diesem Grund kann eine Änderung des gesetzlichen Zuständigkeitstatbestandes (Art II Z 51 ZVN 1983), auch wenn die Ü... mehr lesen...
Begründung: Simone Lydia A wurde am 19. Mai 1978 als eheliches Kind des Rudolf und der Romana A geboren. Die Ehe der Eltern wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. Juni 1981 zu 3 Sch 31/81 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die Eltern hatten bereits vor ihrer Scheidung getrennt voneinander gelebt. Am 11. März 1981 hatte die Mutter, die damals in eine Wohnung im 18.Wiener Gemeindebezirk gezogen war, vor dem Bezirksgericht Döbling einen Antrag gemäß § 177 Abs 2 ABGB zu ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Ein Übertragungsbeschluss im Sinne des § 111 JN ist den Parteien zuzustellen, denen dagegen das Rechtsmittel des Rekurses zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 602/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 602/84 1 Nd 507/85 Entscheidungstext OGH 28.01.1985 1 Nd 507/85 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JN §111
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des ue Vaters gegen eine Übertragung nach § 111 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 602/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 602/84 9 Ob 229/02w Entscheidungstext OGH 13.11.2002 9 Ob 229/02w European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: JN §31 IJN §111
Rechtssatz: Sachlich nicht zu rechtfertigende Verfahrensverzögerungen sind ebenso wie sonstige Anlässe zur Beanstandung der Verfahrensführung durch das zuständige Gericht kein Grund zu einer Übertragung der Zuständigkeit aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 31 JN und ebensowenig ein Grund für den vereinfachten Weg der Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §104 AJN §109JN §111
Rechtssatz: Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung ist im außerstreitigen Verfahren der Parteiendisposition entzogen. Ihr liegt eine vom Gesetzgeber als typisch angenommene Interessenlage zugrunde. Soweit im Einzelfall die tatsächlichen Interessen der Beteiligten davon abweichen, ermöglicht die Regelung nach § 111 JN eine entsprechende Anpassung. Zweckmäßigkeitserwägungen gestatten es aber nicht, sich über die... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Wenn das andere Gericht die Übernahme der Zuständigkeit auf Grund neuer Umstände mit der
Begründung: verweigert, daß die Voraussetzungen des § 111 Abs 1 JN nicht gegeben sind, kann das bisherige Pflegschaftsgericht die Fortdauer seiner Zuständigkeit anerkennen, indem es den Übertragungsbeschluß widerruft. Die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses steht dem nicht im Wege, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt geändert ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Das Gericht, das die Übernahme der Zuständigkeit verweigert, muss hierüber nicht formell Beschluß fassen (teilweise Ablehnung der Entscheidung SZ 42/86). Entscheidungstexte 1 Nd 506/79 Entscheidungstext OGH 30.03.1979 1 Nd 506/79 Veröff: RZ 1980/49 S 204 6 Nd 510/81 Entscheidungstext OGH 27.08.1981 6 Nd 510/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aHaager Minderjährigenschutzabk Art1JN §111JN §111a
Rechtssatz: Verfügungen, die selbständigen Sachgebieten zuzuordnen sind, wie die Bewilligung einer Annahme an Kindesstatt, fallen nicht unter das Haager Minderjährigenschutzabk. Entscheidungstexte 4 Nd 507/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 4 Nd 507/78 Veröff: SZ 51/170 ... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht Floridsdorf ist die Pflegschaft der mj. Martina E, geb. 17. Juli 1969, anhängig. Die Minderjährige ist ein eheliches Kind der Pia E, wiederverehelichte H und des Otto E. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Das Kind, welches die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, befindet sich auf Grund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen und pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleiches in Pflege und Erziehung der Mutter. Diese ist seit 1973 mit Klaas H... mehr lesen...
Die am 8. Juni 1969 unehelich geborene minderjährige M F (nunmehr durch Namensgebung M K) ist österreichische Staatsbürgerin und hat - ebenso wie ihre Mutter - den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Vor ihrer Übersiedlung wohnten die Mutter und das Kind zuletzt in Wien, Pötzleinsdorferhöhe, also im Sprengel des Bezirksgerichtes Döbling. Mit der Führung der vormundschaftlichen Geschäfte war jedoch kein Wiener Gericht befaßt. Daß eine Vormundschaft bei irgendeinem anderen öster... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §109 Abs1JN §111JN §114 Abs2Vormundschaftsabk Österreich - BRD ArtI
Rechtssatz: Auch dann, wenn die Vormundschaft über ein in der BRD befindliches uneheliches österreichisches minderjähriges Kind gemäß Art I des Vormundschaftsabk von Behörden in der BRD geführt wird, bestehen die inländische Gerichtsbarkeit und eine Restzuständigkeit jenes inländischem Gerichtes weiter, bei welchem die Vormundschaft zuletzt im Inland geführt wurd... mehr lesen...