Norm
AußStrG §9 J1Rechtssatz
Stellt sich im Rahmen der Erledigung eines Rekurses gegen die vom Erstgericht vorgenommene Eintragung einer Gesellschaft mbH heraus, daß zur verlässlichen Beurteilung der Frage, ob die Gesellschaft zu Recht eingetragen wurde, noch Feststellungen erforderlich sind, kommt eine Aufhebung der Eintragungsverfügung nicht in Frage (6Ob 3/77 EvBl 1977/269 unter ausdrücklicher Ablehnung von Pfersmann ÖJZ 1978,594).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006863Dokumentnummer
JJR_19790228_OGH0002_0060OB00001_7900000_001