Norm
AußStrG §9 A3Rechtssatz
Entscheidet das Erstgericht (hier im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG) über einen unrichtigen als Vorstellung bezeichneten Rekurs, obwohl es funktionell nicht zur Entscheidung berufen war, so kann diese Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn die Entscheidung zwischenzeitig rechtskräftig geworden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007184Dokumentnummer
JJR_19780317_OGH0002_0050OB00004_7800000_001