Norm
AußStrG §9 QRechtssatz
Wer gegen den Eigentümer einer von der Einräumung eines Notweges betroffenen Liegenschaft nur obligatorische Ansprüche hat (hier: Bestandnehmer, Bestandvertrag nicht verbüchert), hat im Notwegeverfahren weder Beteiligtenstellung noch Rekurlegitimation.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006946Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2010