RS OGH 1988/10/11 5Ob612/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

AußStrG §16 BII1b

Rechtssatz

Führt eine verfahrensrechtliche Entscheidung im Ergebnis dazu, daß die Verfolgung eines materiellen Anspruchs in ein Verfahren verwiesen wird, das gegenüber dem Verlassenschaftsverfahren keinen geringeren Rechtsschutz gewährt, so kann von einer drohenden Rechtsverweigerung keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0007331

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_0050OB00612_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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