RS OGH 1990/3/29 8Ob551/90

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Veröffentlicht am 29.03.1990
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Norm

AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Frage, unter welchen konkreten Umständen im Einzelfall das Wohl des Kindes durch das Verhalten des die Obsorge ausübenden Elternteiles gefährdet ist und die Entziehung dieser Obsorge rechtfertigt, ist im § 176 ABGB nicht ausdrücklich geregelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0087004

Dokumentnummer

JJR_19900329_OGH0002_0080OB00551_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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