RS OGH 1988/9/22 8Ob630/88

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Veröffentlicht am 22.09.1988
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Norm

ABGB §613
AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

Es ist eine Frage des Ermessens der Vorinstanzen, ob sie die angestrebte Einschränkung des Substitutionsbandes der minderjährigen und daher vor Nachteilen zu schützenden Nacherben von der ideellen Hälfte der Gesamtliegenschaft auf ein Drittel derselben unter verschiedentlichen Modifikationen als nicht dem offenbaren Vorteil der Minderjährigen dienend beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0099184

Dokumentnummer

JJR_19880922_OGH0002_0080OB00630_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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