RS OGH 1988/10/11 2Ob571/88

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Veröffentlicht am 11.10.1988
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Norm

ABGB §684
ABGB §595
AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

Die Regeln über die fideikommissarische Substitution finden auch bei Vermächtnissen hinsichtlich des Anfalltages bei bedingtem Erwerb Anwendung. Bei Anordnung einer Nacherbschaft durch Vermächtnis sind daher die Nacherben vor Eintritt des Substitutionsfalles nicht zur Verfügung über ihre Nacherbrechte berechtigt. Diese vom Rekursgericht vertretene Ansicht ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0099359

Dokumentnummer

JJR_19881011_OGH0002_0020OB00571_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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