Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Kärnten
Norm: LAO Krnt 1991 §3 Abs1;Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs1;Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs3;
Rechtssatz: Die in den Auflagen zur Baubewilligung erfolgte Festlegung, für wie viele Garagen oder Stellplätze eine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist, beinhaltet weder ein abgabenrechtliches... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37167 Kanalabgabe TirolL82307 Abwasser Kanalisation Tirol
Norm: KanalgebührenO Kramsach 1981 §4 Z3;LAO Tir 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 4 Z 3 KanalGebO der Gemeinde Kramsach löst der Zu- und Umbau eines Gebäudes eine Gebührenpflicht in Ansehung der Anschlussgebühren insoweit aus, als die neue Bemessungsgrundlage den Umfang der früheren übersteigt. Abgabentatbestand ist in di... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren KärntenL37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82002 Bauordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BauO Krnt 1996 §53;LAO Krnt 1991 §3 Abs1;Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs1;Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs3;VwRallg; Rech... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Februar 2002 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg dem Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 2 und 3 Z 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 Ortstaxengesetz 1992, LGBl. Nr. 62/1962 i.d.g.F. in Verbindung mit der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 11. Dezember 1992 die besondere Ortstaxe für eine näher bezeichnete Wohnung in Salzburg für die Jahre 1996 (€ 188,95 = S 2.600,01), 1997 (€ 203,48 = S 2.799,95), 1998 (€ 203,48 = S 2.799,95... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: LAO Slbg 1963 §3 Abs1OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z2VwRallg
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch entsteht nach § 3 Abs. 1 Salzburger Landesabgabenordnung, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschrift die Abgabepflicht knüpft. F... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 11. Oktober 1999 wurde den Beschwerdeführern als Eigentümern der aus den Grundstücken Nr. 3 und 2/2 bestehenden Liegenschaft EZ 4 der KG A zum einen gemäß §§ 2 und 3 des Niederösterreichischen Kanalgesetzes, LGBl. 8230 (im Folgenden: Nö KanalG), für den Anschluss dieser Liegenschaft an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ausgehend von einer Berechnungsfläche von 642,20 m2 und einem Einheitssatz von S 126,-- eine Kanaleinm... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich
Norm: KanalG NÖ 1977 §3a Abs1;KanalG NÖ 1977 §3a Abs5;LAO NÖ 1977 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 NÖ LAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschrift die Abgabepflicht knüpft. Im Falle der hier gegenständlichen Vorauszahlung gemäß §... mehr lesen...
Im Oktober 1997 schloss das im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Grundstück Nr. 1795/1 der EZ 3262 der KG K die Punktparzellen .521 bis .525 und .873 bis .882 ein. Die genannten Punktparzellen waren insgesamt mit fünf Wohnblöcken bebaut. Jeder dieser Wohnblöcke umfasste drei Einheiten, welche auf je einer Punktparzelle errichtet waren. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 7. Oktober 1997 bewilligte dieser die Teilung des Grundstückes Nr. 1795/1 der in... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;BauO OÖ 1994 §19 Abs1 idF 1998/070;LAO OÖ 1996 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist einmal ein gesetzlicher Tatbestand verwi... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde ermittelte unter Heranziehung eines Berechnungsblattes ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 712 m2 und einer Berechnung "nach der degressiven Methode" die Höhe der von der Beschwerdeführerin zu entrichtenden Kanalanschlussgebühr mit S 79.210,-- sowie die Höhe der zu entrichtenden Wasserleitungsanschlussgebühr ausgehend von den gleichen Parametern mit S 57.720,--. Aus einem Schreiben der Beschwerdeführerin vom 14. Dezember ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
Norm: LAO OÖ 1996 §157 Abs1;LAO OÖ 1996 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/17/0131
Rechtssatz: § 5 Abs 1 der Kanal- bzw der Wassergebührenordnung der Marktgemeinde Ampflwang legt nach seinem eindeutigen Wortlaut die Fälligkeit dieser Abgaben mit dem Zeitpunkt des Anschlusses der Liegenschaft an ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §4;KO §156 Abs1;KO §46;KO §50;LAO OÖ 1996 §157;LAO OÖ 1996 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/17/0131
Rechtssatz: Für Abgaben ist für Zwecke der Zuordnung zu Masseforderungen (§ 46 KO) einerseits und den "einfac... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde schrieb mit Bescheid vom 24. April 1995 der mitbeteiligten Partei gemäß § 17 der Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die städtische Entwässerungsanlage eine Kanalanschlussgebühr in der Höhe von S 1,987.110,40 vor. Der Spruch: verweist auf eine beigelegte "Gebühren-Ermittlung" in der die Gebührenberechnung näher dargelegt ist. Die
Begründung: dieses Bescheides führt (nur) aus, dass sich die Vorschreibung dieser e... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 12. November 1999 schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde den Mitbeteiligten für näher genannte Grundstücke jeweils Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen in der M-Gasse vor. Die Mitbeteiligten erhoben gegen diese Abgabenvorschreibungen jeweils Berufung. Mit Bescheiden des Gemeinderates der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 5. September 2000 wurden diese Berufungen abgewiesen. Gegen diese Bescheide erhoben die Mitb... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 12. November 1999 bzw. vom 22. November 1999 (hg. Verfahren Zl. 2001/17/0086) schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde den Mitbeteiligten für näher genannte Grundstücke jeweils Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen in der M-Gasse vor. Die Mitbeteiligten erhoben gegen diese Abgabenvorschreibungen jeweils Berufung. Mit Bescheiden des Gemeinderates der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 5. September 2000 wurden diese Berufungen ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 12. November 1999 schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde den Mitbeteiligten für näher genannte Grundstücke jeweils Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen in der M-Gasse vor. Die Mitbeteiligten erhoben gegen diese Abgabenvorschreibungen jeweils Berufung. Mit Bescheiden des Gemeinderates der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 5. September 2000 wurden diese Berufungen abgewiesen. Gegen diese Bescheide erhoben die Mitbeteil... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/17/0096 2001/17/0097 2001/17/0098 2001/17/0099 2001/17/0100 2001/17/0101 2001/17/0102 Rechtssatz: Das Außerkrafttreten der Bgld BauO, LGBl Nr 1970/13 idF LGBl Nr 1994/11, gemäß § 35 Abs 1 und 2 Bgld BauG 1997 am 1. Februar 1998 steht in Ermangelung gegenteiliger Übergangsbestimmungen der Bemessung eines nach § 18 und § 21 Bgld BauO in der Fassung LGBl Nr 1994/11 bereits entstandenen Abgabenanspr... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauG Bgld 1997 §35 Abs1;BauG Bgld 1997 §35 Abs2;BauO Bgld 1969 §18 idF 1994/011;BauO Bgld 1969 §21 idF 1994/011;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;VwRallg; Be... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauG Bgld 1997 §35 Abs1;BauG Bgld 1997 §35 Abs2;BauO Bgld 1969 §18 idF 1994/011;BauO Bgld 1969 §21 idF 1994/011;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;VwRallg; Be... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37167 Kanalabgabe TirolL82307 Abwasser Kanalisation Tirol
Norm: KanalgebührenO Hall in Tirol §17 Abs2 litd;LAO Tir 1984 §155 Abs1 lita;LAO Tir 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 2 lit d der Satzung der Stadtwerke Hall in Tirol über den Anschluss der Grundstücke an die städtische Entwässerungsanlage wird die einmalige Anschlussgebühr fällig, so bald ein Grundstück für Zwecke... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauG Bgld 1997 §35 Abs3;BauO Bgld 1969 §113 idF 1994/011;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemein... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauG Bgld 1997 §35 Abs3;BauO Bgld 1969 §113 idF 1994/011;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemein... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/17/0096 2001/17/0097 2001/17/0098 2001/17/0099 2001/17/0100 2001/17/0101 2001/17/0102 Rechtssatz: Im Zweifel ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit § 35 Abs 3 Bgld BauG, und zwar kraft eines allgemeinen Gegenschlusses aus dieser Übergangsnorm, auch in Ansehung anderer Abgabentatbestände der Bgld BauO als jenem ihres § 113 ein Abgehen vom Grundsatz der Zeitbezogenheit anordnen wollt... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. September 1991 meldete die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Partei den Wasserbezug aus dem Netz des Verbandes für ein Wohngebäude mit einer Wohnung an. Mit Abgabenbescheid des Obmannes der mitbeteiligten Partei vom 4. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführerin eine Wasseranschlussgebühr im Gesamtbetrag von S 27.956,50 gemäß § 21 des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden und § 1 der Wassergebührenordnung 19... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. April 1996 wurde den Beschwerdeführern mit Bezug auf ein näher angeführtes Grundstück im Ausmaß der Bauplatzfläche von 1.800 m2 ein Herstellungsbeitrag in der Höhe von S 202.124,40 anlässlich der Errichtung des Hauptkanales vorgeschrieben. 1.2. In ihrer dagegen erhobenen Berufung erklärten die Beschwerdeführer den (erstinstanzlichen) Bescheid seinem ganzen Inhalt nach anzufechten, weil der Gebührenbemessung... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg
Norm: AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;AnliegerleistungsG Slbg §10 Abs2;AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs1;LAO Slbg 1963 §3 Abs1;LAO Slbg 1963 §3 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0127 E 20. Dezember 1996 RS 1
(hier Fertigstellungszeitpunkt 6. Juni 1994) Stammrechtssatz Die Beiträge nach dem Slbg ... mehr lesen...
Index: L16503 Gemeindeverband Wasserleitungsverband NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich
Norm: GdWasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden NÖ 1978 §30 Abs1 idF 1652-1;LAO NÖ 1977 §3 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §1 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 des NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 in der Fassung ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte beantragte am 14. April 1998 beim Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde die Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung eines "betriebszugehörigen Einfamilienhauses". In der diesem Ersuchen angeschlossenen Baubeschreibung gemäß § 23 Abs. 1 Z 11 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 (im Folgenden: Stmk BauG), wurde als Verwendungszweck des zu errichtenden Gebäudes "Wohnzwecke" angegeben. Die Errichtung des Bauwerkes sollte dreigeschoßig, u... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark
Norm: BauG Stmk 1995 §15 Abs1;BauG Stmk 1995 §15 Abs7;BauG Stmk 1995 §4 Z59;BauG Stmk 1995 §4 Z60;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Steiermärkische Landesgesetzgeber knüpft mit dem Begriff "dem Wohnen dienen" nicht an den engen Begriff "Wohnräume" oder "Wohnung" im Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG Gesamtrechtsnachfolger der K GesmbH. Mit Vergnügungssteuerbescheid vom 8. November 1991 wurde dieser durch den Magistrat der Stadt Villach als Abgabenbehörde erster Instanz "ab" Oktober 1991 für vier Kegelbahnen ein monatlicher Abgabenbetrag von 800 S an Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Im Spruch: wurde festgehalten, dass dieser Bescheid ein Dauerbescheid sei und die darin festgesetzte Vergnügungssteuer monatlich in ders... mehr lesen...