RS Vwgh 2004/3/29 2003/17/0303

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Veröffentlicht am 29.03.2004
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Kärnten

Norm

LAO Krnt 1991 §3 Abs1;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs1;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs3;

Rechtssatz

Die in den Auflagen zur Baubewilligung erfolgte Festlegung, für wie viele Garagen oder Stellplätze eine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist, beinhaltet weder ein abgabenrechtliches Leistungsgebot noch die Feststellung des Entstehens eines Abgabenanspruches, sondern bildet selbst den Abgabentatbestand, welcher seinerseits zur Feststellung des entstandenen Abgabenanspruches durch den in § 13 Abs. 3 K-PGAG 1996 erwähnten (Abgaben-)Bescheid zu führen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170303.X02

Im RIS seit

23.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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