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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
LAO Krnt 1991 §3 Abs1;Rechtssatz
Die in den Auflagen zur Baubewilligung erfolgte Festlegung, für wie viele Garagen oder Stellplätze eine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist, beinhaltet weder ein abgabenrechtliches Leistungsgebot noch die Feststellung des Entstehens eines Abgabenanspruches, sondern bildet selbst den Abgabentatbestand, welcher seinerseits zur Feststellung des entstandenen Abgabenanspruches durch den in § 13 Abs. 3 K-PGAG 1996 erwähnten (Abgaben-)Bescheid zu führen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003170303.X02Im RIS seit
23.06.2004