RS Vwgh 2004/3/29 2003/17/0303

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Veröffentlicht am 29.03.2004
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Kärnten
L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Kärnten
L82002 Bauordnung Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO Krnt 1996 §53;
LAO Krnt 1991 §3 Abs1;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs1;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §13 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 53 K-BO regelt lediglich die dingliche Wirkung von Bescheiden. Für das Abgabenschuldverhältnis ist eine solche "in-rem-Wirkung" oder "dingliche Wirkung" weder im K-PGAG 1996 noch in der K-BO vorgesehen. Einer solchen ausdrücklichen Regelung - die im Übrigen vom sonstigen System des Abgabenrechtes abweichen würde - hätte es allerdings bedurft, um in dem nach § 3 Abs. 1 K-LAO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 3 K-PGAG 1996 entstandenen Abgabenschuldverhältnis einen Schuldnerwechsel bei jedem Eigentümerwechsel annehmen zu können (vgl. zum fehlenden Einfluss der ähnlichen "dinglichen Wirkung" nach § 55 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 33/1989, auf Abgabenschuldverhältnisse das hg. Erkenntnis vom 21. Juli 1995, 92/17/0266).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170303.X04

Im RIS seit

23.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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