Entscheidungen zu § 78 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 271-300 von 323

RS OGH 1977/3/8 4Ob405/76, 4Ob93/01g, 4Ob140/01v, 4Ob20/08g, 4Ob51/12x

Norm: UrhG §78UWG §1 AUWG §1 C2UWG §1 D5f
Rechtssatz: § 78 UrhG dient ausschließlich dem Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten und verfolgt keine wettbewerbsregelnde Absicht. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann nur dann als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG angesehen werden, wenn er bewusst und planmäßig in der Absicht geschieht, sich hiedurch einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Konkurrenten zu verschaffen. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1977

RS OGH 1976/11/15 4Ob379/76, 4Ob384/76, 4Ob324/78, 4Ob370/78, 4Ob320/79, 4Ob391/79, 4Ob309/80, 4Ob40

Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2UrhG §78
Rechtssatz: Der Gesamteindruck ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Gesamtinhalt der Ankündigung, da der Gesamteindruck durch einzelne Teile der Ankündigung, die als Blickfang besonders herausgestellt sind, bereits entscheidend geprägt werden kann. In solchen Fällen darf auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung für sich allein nicht irreführend im Sinne des § 2 UWG sein. Ist dieser Teil ir... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1976

RS OGH 1976/5/25 4Ob38/76, 4Ob327/80, 4Ob363/87, 4Ob20/88, 4Ob4/90, 4Ob30/90 (4Ob1003/90), 4Ob27/93,

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Der Schutz des § 78 UrhG entfällt soweit, als die ausdrücklich oder stillschweigend erteilte Zustimmung reicht. ("Kinderdorf"). Entscheidungstexte 4 Ob 38/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 38/76 Veröff: ÖBl 1977,22 4 Ob 327/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 327/80 Veröff: ÖBl 1980,166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1976

RS OGH 1976/5/25 4Ob38/76, 4Ob327/80, 4Ob363/81, 4Ob16/90, 4Ob127/94, 4Ob146/09p, 4Ob119/10v, 4Ob192

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Verwendung des Bildes einer Person zu Werbezwecken kann auch dann, wenn der Gegenstand für den geworben wird, nichts Anstößiges enthält, eine Verletzung berechtigter Interessen der abgebildeten Person bedeuten ("Kinderdorf"). Entscheidungstexte 4 Ob 38/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 38/76 Veröff: ÖBl 1977,22 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1976

RS OGH 1975/9/18 13Os84/75, 4Ob406/81

Norm: UrhG §78UrhG §91
Rechtssatz: Das "Recht am eigenen Bild" im Sinne des § 78 UrhG genießt keinen strafrechtlichen Schutz nach § 91 UrhG; ein Verstoß gegen § 78 UrhG kann daher nicht strafrechtlich geahndet werden, sondern nur zivilrechtliche Ansprüche (§§ 81, 82, allenfalls 87 UrhG) begründen. Entscheidungstexte 13 Os 84/75 Entscheidungstext OGH 18.09.1975 13 Os 84/75 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1975

RS OGH 1975/6/24 4Ob318/75, 4Ob304/77 (4Ob305/77), 4Ob122/88, 4Ob5/89, 4Ob161/89, 4Ob112/92, 4Ob52/9

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Beiderseitige Interessenabwägung, wie weit sich jemand, der einer strafbaren Handlung verdächtigt, beschuldigt, angeklagt oder verurteilt worden ist, die Veröffentlichung seines Bildes gefallen lassen muß, und zwar ob die Umstände des konkreten Falles ein Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Bekanntgabe der Tatsachen, sondern auch an der Veröffentlichung des Bildes des Betroffenen rechtfertigen und diesem Int... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1975

RS OGH 1975/6/24 4Ob318/75, 4Ob304/77 (4Ob305/77), 4Ob161/89, 4Ob30/90 (4Ob1003/90), 4Ob41/91, 4Ob10

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Bezweckt die Veröffentlichung des Bildes einer Person primär die Befriedigung der Neugierde und der Sensationslust der breiten Öffentlichkeit, dann werden damit die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung jedenfalls überschritten und die rechtlich geschützten Interessen der abgebildeten Person verletzt (ÖBl 1964,129) Compose eines Fotomodells - § 146 StG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1975

TE OGH 1975/6/24 4Ob318/75

Die Beklagte ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung" (früher: "Unabhängige Kronen-Zeitung"), der auflagenstärksten Zeitung Österreichs. In der für Oberösterreich bestimmten, in Linz redigierten Lokalausgabe dieses Blattes - nicht aber auch in den übrigen Ausgaben - wurde am 21. Oktober 1971 auf Seite 5 im Zusammenhang mit einem Artikel unter der Schlagzeile: " 'Perle' packte aus: Chefin bezahlte die EngelmacherinÜ" ein Lichtbild der Klägerin veröffent... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1975

RS OGH 1975/6/24 4Ob318/75

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Für die Veröffentlichung eines "(Berufsbildes) Bildes" eines Fotomodells bei Berichterstattung über dessen strafbares Verhalten muß ein legitimes Informationsbededürfnis der Öffentlichkeit bestehen. Entscheidungstexte 4 Ob 318/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 318/75 Veröff: SZ 48/73 = ÖBl 1976,51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1975

RS OGH 1975/6/24 4Ob318/75

Norm: UrhG §78UrhG §87
Rechtssatz: Umfaßt der zugesprochene Schadenersatz den während der restlichen "Laufzeit" des "Composes" voraussichtlichen Verdienst, gebührt nicht noch zusätzlich der Ersatz der Herstellungskosten des Composes. Entscheidungstexte 4 Ob 318/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 318/75 Veröff: SZ 48/73 = ÖBl 1976,51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1975

RS OGH 1974/6/11 4Ob315/74 (4Ob316/74), 4Ob14/92, 4Ob159/93, 4Ob47/94, 4Ob39/94, 4Ob37/95, 4Ob2121/9

Norm: UrhG §78UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die allgemeine Fassung des Unterlassungsbegehrens geht nicht so weit, dass allgemeine Behauptungen verboten werden könnten; das Unterlassungsbegehren muss vielmehr konkretisiert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315/74 4 Ob 14/92 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1974

RS OGH 1974/6/11 4Ob315/74 (4Ob316/74)

Norm: UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: Ein schrankenloses Veröffentlichungsverbot ist nicht berechtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078029 Dokumentnummer JJR_19740611_OGH0002_0040OB00315_7400000_004 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1974

RS OGH 1974/6/11 4Ob315/74 (4Ob316/74), 4Ob26/95 (4Ob27/95), 9ObA104/07w

Norm: UrhG §78UrhG §81ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Unbestimmtes Unterlassungsbegehren, dem Erstbeklagten die Veröffentlichung von Bildnissen des Klägers zu verbieten, "wenn dadurch dessen berechtigte Interessen verletzt werden". Ein solches Begehren ist nichts anderes als eine Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung, aus der das Unterlassungsbegehren abgeleitet wird (§ 78 UrhG). Die Veröffentlichung des Bildnisses einer Person an sich reicht nämli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1974

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob318/75, 4Ob38/76, 4Ob304/77 (4Ob305/77), 4Ob327/80, 4Ob363/87, 4Ob20

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Bie der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falles als schutzwürdig anzusehen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 338/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 338/73 Beisatz: Toni Sailer (T1) Veröff: ÖBl 1974,97 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob38/76, 4Ob304/77 (4Ob305/77), 4Ob327/80, 4Ob363/87, 4Ob20/88, 4Ob122

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Gesetz legt den Begriff "berechtigte Interessen" im Sinne des § 78 UrhG nicht fest, weil es bewusst einen weiteren Spielraum offen lassen wollte, um den Verhältnissen des Einzelfalles gerecht werden zu können. Entscheidungstexte 4 Ob 338/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 338/73 Beisatz: Toni Sailer (T1)Veröff: ÖBl 1974,97 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob363/81, 4Ob406/81, 4Ob16/90, 4Ob127/94, 4Ob205/99x

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Dem Abgebildeten muß die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben, ob er die Benutzung seines Bildes für Werbezwecke erlaubt und zu welchen Bedingungen er seine Zustimmung gibt. Dabei muß ihm aber auch zugebilligt werden, nicht nur seine Rechte ideeller Natur, sondern auch seine wirtschaftlichen Interessen wahrzunehmen. Regelmäßig stellen nämlich Personen, die nicht gerade die Interessen, für die geworben wird, vertre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob327/80, 4Ob363/87, 4Ob20/88, 4Ob122/88, 4Ob133/89, 4Ob18/94, 4Ob52/9

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die zu einem bestimmten Zweck erteilte Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildnisses darf nur als für diesen Zweck erteilt behandelt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 338/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 338/73 Beisatz: Toni Sailer (T1) Veröff: ÖBl 1974,97 4 Ob 327/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob100/94

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Eine allseits bekannte Persönlichkeit ist gegen eine öffentliche Verbreitung ihres Bildnisses soweit nicht geschützt, als sie in jener Funktion in Erscheinung tritt, der sie ihre Bekanntheit verdankt, wohl aber gegen eine Verwendung ihres Bildnisses in einem anderen Rahmen. Entscheidungstexte 4 Ob 338/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 338/73 Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob133/89, 6Ob57/06k, 6Ob206/19s

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Eine vom Abgebildeten nicht genehmigte Verbreitung eines Bildnisses kann zulässig sein, wenn dadurch ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten überhaupt nicht verletzt wird. Wird aber das Interesse des Abgebildeten an der Verhinderung einer solchen Verbreitung als schutzwürdig erkannt, ist diese Verbreitung grundsätzlich unzulässig. Behauptet dagegen derjenige, der dieses Bildnis verbreitet, ein Interesse daran, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Sein Bild gegen oder ohne Entgelt für Zwecke irgendeiner geschäftlichen Reklame zur Verfügung zu stellen, ist im allgemeinen nicht als etwas Verwerfliches zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 338/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 338/73 Beisatz: Toni Sailer (T1) Veröff: 1974,97 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73, 4Ob38/76, 4Ob406/81

Norm: UrhG §74UrhG §78
Rechtssatz: Die Rechte des Herstellers eines Lichtbildes sind keine ausreichende Grundlage für eine Verbreitung des Lichtbildes, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten im Sinne des § 78 UrhG verletzt werden. Der im § 74 UrhG behandelte Schutz des Herstellers eines Lichtbildes - allgemein, also keineswegs nur eines Lichtbildes von Personen - ist von den im § 78 UrhG geregelten Schutz der Person, deren Bildnis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Geht es ausschließlich um wirtschaftliche Interesse, hat der Werbende keinen Anspruch darauf, den Ruf, die Bekanntheit oder die Beliebtheit, die sich eine andere Person erworben hat, ohne Entgelt zur Förderung seiner Interessen, insbesondere des Absatzes seiner Waren, verwerten zu können. Die Abwägung der Interessen der abgebildeten Person und der Interessen des Werbenden fällt daher in einem solchen Fall zugunsten de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/11/27 4Ob338/73

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Gesetz gewährt den Schutz gegen unbefugte Verwendung des Bildnisses und räumt ihn auch dann ein, wenn der Abgebildete die Veröffentlichung seines Bildes in einem anderen Fall erlaubt hatte oder er sie dulden mußte, weil dort seine Interessen gegenüber höherwertigen Interessen an der Veröffentlichung des Bildes zurückstehen mußten. Entscheidungstexte 4 Ob 338/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

RS OGH 1973/9/25 4Ob328/73 (4Ob329/73), 4Ob363/87, 4Ob18/94, 4Ob2203/96s, 4Ob2226/96y, 4Ob2238/96p,

Norm: UrhG §14UrhG §15UrhG §78
Rechtssatz: Wer ausdrücklich oder unter Umständen, die keinen Zweifel lassen, der öffentlichen Verwendung seines Bildnisses zugestimmt hat, etwa dadurch, daß er einem Berufsfotografen Modell stand, kann sich der Veröffentlichung der mit seinem Einverständnis geschaffenen Abbildungen nicht nachträglich unter Berufung auf § 78 UrhG widersetzen. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1973

RS OGH 1973/9/25 4Ob328/73 (4Ob329/73)

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Wesentlicher Unterschied in der Verwendung von Abbildungen einerseits im Rahmen eines Filmes und anderseits im Rahmen von Abbildungen auf Plattenumschlägen. Entscheidungstexte 4 Ob 328/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 328/73 Veröff: JBl 1974,529 = ÖBl 1973,139 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1973

RS OGH 1973/9/25 4Ob328/73 (4Ob329/73)

Norm: EO §381 BUrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: EV zur Sicherung eines unter anderem aus § 78 UrhG abgeleiteten Unterlassungsanspruches auch ohne Bescheinigung einer Gefährdung iS § 381 EO zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 328/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 328/73 ÖBl 1973,139 = JBl 1974,529 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1973

RS OGH 1973/9/25 4Ob328/73 (4Ob329/73)

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Daraus, daß sich eine (verheiratete) Frau mit entblößten Brüsten, auf denen - wie im vorliegenden Fall - jeweils die Zeichnung eines Männergesichtes erkennbar ist, für einige Augenblicke in einem Fernsehfilm in gleicher Aufmachung zeigen ließ, kann ein Verzicht auf die Schutzrechte des UrhG gegen eine derartige Verwendung von gleichartigen Fotos nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1973

RS OGH 1971/9/7 4Ob345/71, 4Ob338/73, 4Ob318/75, 4Ob38/76, 4Ob304/77 (4Ob305/77), 4Ob327/80, 4Ob161/

Norm: UrhG §78ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung einer Rechtsfrage, die auf Grund des gegebenen Sachverhaltes, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (SZ 28/77). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1971

RS OGH 1971/6/29 4Ob330/71, 4Ob328/73 (4Ob329/73), 4Ob338/73, 4Ob257/97s, 4Ob146/09p, 4Ob119/10v, 4O

Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Verwendung des Bildnisses einer Person ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken ist ein Musterbeispiel einer herabsetzenden Bildnisveröffentlichung. Das gilt auch dann, wenn der Abgebildete dem Verdacht ausgesetzt wird, er habe sein Bildnis entgeltlich für Werbezwecke zur Verfügung gestellt. Entscheidungstexte 4 Ob 330/71 Entscheidungstext OGH 29.06.1971 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1971

RS OGH 1970/7/14 4Ob335/70

Norm: UrhG §78UrhG §87
Rechtssatz: Verletzung des Bildnisschutzes durch Ausstrahlung eines Fernsehfilmes, der zwei Wiener Rechtsanwaltanwärter als "Heurigen-Papagalli" zeigt. Entscheidungstexte 4 Ob 335/70 Entscheidungstext OGH 14.07.1970 4 Ob 335/70 Veröff: ÖBl 1971,56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1970

Entscheidungen 271-300 von 323

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