Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage (6 Ob 184/03g; RIS-Justiz RS0042818; RS0031891). Die Annahme der Vorinstanzen, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falls Wiederholungsgefahr vorliegt, hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung, dass die Frage der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen nach dem Urhebe... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1. 7. 2004 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, "es im eigenen Namen und/oder durch Dritte ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Informationen über die B***** Privatstiftung (Klägerin), zu deren Geheimhaltung sich die Beklagte nach außen verpflichtet hat, an Dritte, so insbesondere an das Nachrichtenmagazin "Profil" und/oder andere Medien und/oder Personen weiterzugeben, sohin insbesondere künftig hin d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier uva). Die dadurch begründete Vermutung der ernstlichen Absicht des Beklagten, gleichartige Wettbewerbsverstöße in Hinku... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilten Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und uneingeschränkt eingeräumt worden sein - regelmäßig die Interessen des Abgebildeten, auch wenn dieser einem Berufsfotografen Modell gestanden ist. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Schon die schlichte Mitteilung des Betroffenen, dass er eine Veröffentlichung von Nacktfotos künftig nicht mehr wünsche, ist als wirksamer Widerruf einer einmal erteilten Einräumung von Rechten am eigenen Bild zu beurteilen. Auf
Gründe: für diesen Gesinnungswandel kommt es nicht an. Von einem solchen Widerruf unberührt bleiben Rechte des Fotografen auf Ersatz der vorangegangenen Aufwendungen, dies unter Anrechnung der ... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 3. 1976 geborene Klägerin sprach am 19. 7. 2001 in der Modellagentur der Erstbeklagten vor, weil sie - wie auch schon zuvor - als Fotomodell tätig werden wollte. Sie füllte einen Bewerbungsbogen aus und legte eigenes Fotomaterial zur Ansicht vor. Bei dieser Gelegenheit lernte sie den Zweitbeklagten kennen, der mit ihr eine Vereinbarung abschloss, die ua folgende Bestimmungen enthält: "Ich stelle mich [Name des Zweitbeklagten] aus freien Stücken für Fotoaufna... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Rekursgericht die Unterscheidung zwischen der Auffassung eines politisch verständigen Lesers und der eines nicht so qualifizierten Lesers zu Unrecht als nicht maßgeblich erachtet habe. Nach der Rechtsprechung der Mediengerichte sei nicht der Standpunkt irgendeines Durchschnittslesers, sondern der des politisch verständigen Lesers maßgebend. Die Grundsätze des Mediengesetzes seien bei gleichen Sachverhalten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Josef K*****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Ebert & Huber, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift NEWS. In der Ausgabe Nr 38 vom 19. 9. 2002 erschien folgender Artikel: Der Kläger war im Rahmen eines offiziellen Besuchs der EXPO 20002 in Hannover einem dringenden Bedürfnis nachgekommen und hatte mehr oder weniger öffentlich in unmittelbarer Nähe des türkischen Pavillons uriniert. Über diesen Vorfall und die Reaktionen darauf berichteten mehrere Zeitungen und Zeitschriften; er war auch Gegenstand einer F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Eigentümerin der periodischen Druckschrift N*****. In der Ausgabe Nr 17 vom 26. 4. 2001 dieser Zeitschrift wurde ein Artikel veröffentlicht, der mit einem Bild des Klägers illustriert war und wie folgt lautete: "Stadler: Petitionen gegen Riess-Passer Der niederösterreichische FP-Landesrat und Ex-FP-Klubobmann Ewald Stadler ist ein 'wahrer' Parteifreund von FP-Chefin Susanne Riess-Passer. Seit dem Wiener FP-Wahldebakel organ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Jene Umstände, aus denen die Verletzung berechtigter Interessen abgeleitet wird, sind vom Kläger zu beweisen. Die Beweislast trifft nur dann den Beklagten, wenn der Begleittext als Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte 4 Ob 120/03f Entscheidungstext OGH 19.08.2003 4 Ob 120/03f Veröff: SZ 2003/92 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Der erkenn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wolfgang S*****, vertreten durch Dr. Kurt Berger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei V***** Gesellschaft mbH... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift. In den Jahren 1994 und 1995 wurden Artikel über damals noch nicht aufgeklärte Briefbombenattentate veröffentlicht. Darin wurde auch über den Kläger als Tatverdächtigen berichtet und dessen Fotos veröffentlicht. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Veröffentlichung seines Fotos, wenn (durch den Begleittext) der Eindruck erweckt werde, dass er Hauptverdächtiger der Briefbombenserien sowie der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Dr. Christian F*****, 2. Christian F***** Gesellschaft mbH, beide ***** beide vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hauptdarsteller der seit 1998 im Fernsehprogramm des Österreichischen Rundfunks ausgestrahlten Serie "MA 2412". Sie verkörpern darin drei Beamte (Herr Weber, Ing. Breitfuß und Frau Knackal), die sich durch charakteristische Eigenarten auszeichnen. Tonfall und Tonhöhe ihrer Stimmen wie auch die Sprachmelodie und der verwendete Dialekt sind äußerst einprägsam und charakteristisch. Der beklagte Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Lutz K*****, vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Diet... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §531ABGB §1330 AUrhG §78
Rechtssatz: Das Recht auf Ehre kann auch nach dem Tod als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sind die nahen Angehörigen (hier die leibliche Tochter des Verstorbenen) legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 283/01p Entscheidungstext OGH 29.08.2002 6 Ob 283/01p Veröff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie. Er nahm am 2. 12. 1993 an einer Patientin einen Facelifting-Eingriff vor. Bei der Nachbehandlung kam es zu Komplikationen. Eine zunächst harmlose Entzündung weitete sich zu einer eitrigen Phlegmone aus, die weitere Operationen erforderlich machte. Die Patientin brachte eine Schadenersatzklage gegen den Arzt ein. Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte schwere Behandlungsfehler des Klägers fest... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs1 II2MRK Art10 Abs2 IV4cUrhG §78
Rechtssatz: Der EGMR räumt der Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft einen besonders hohen Stellenwert ein. Verbote und Beschränkungen in der Wahl der Darstellungsmittel der Presse hält er nur bei Vorliegen besonderer
Gründe: mit Art 10 MRK für vereinbar. Auf keinen Fall begründe der Bildnisschutz ein absolutes Verbot der Bildveröffentlichung (EGMR vom 11. 1. 2000, MR 2000, 2... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage geltend, ob die (neuerliche) Veröffentlichung eines Bildnisses einer Prozesspartei im Zusammenhang mit einem Vergleich, den sie mit dem Prozessgegner abgeschlossen hat, ihre berechtigten Interessen im Sinne des § 78 UrhG verletzen kann. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage geltend, ob die (neuerliche) Veröffentlichung eines Bildn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich im Verfahren am Entscheidungssachverhalt im Vergleich zum Provisorialverfahren keine Änderung ergeben hat, ist die Beklagte zunächst auf die auch von den Vorinstanzen zur
Begründung: herangezogene Entscheidung des erkennenden Senates 4 Ob 163/99w (MR 2000, 84 - Bonnie & Clyde [Korn]) zu verweisen, von der abzugehen auch die Ausführungen der außerordentlichen Revision keine Veranlassung geben. Gerade der von... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender Gesellschafter der G***** GmbH, die Faustfeuerwaffen herstellt. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift N*****. In der Ausgabe Nr 44 dieser Zeitschrift vom 2. 11. 2000 erschien ein Artikel, der mit "Steuerfahndung vs. G*****" und "500-Millionen-Affäre. Spitzenfahnder haben den Waffenproduzenten Gaston G***** im Visier. Der Verdacht: Steuerhinterziehung von bis zu 500 Mio öS." überschrieben war. Der Artikel wa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Nachrichtenagentur, die ihren Abonnenten und Online-Lesern Wirtschaftsinformationen in Bild, Text, Audio- und Videofiles zur Verfügung stellt. Ihre Mitarbeiter werten eine Vielzahl von Quellen aus, und zwar insbesondere die Websites ausländischer Presseagenturen. Teils werden die Informationen bearbeitet, teils werden sie unverändert in die Homepage der Klägerin übernommen. Zwischen der Klägerin und den ausländischen Nachrichtenagenturen bestehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F***** war im Oktober 1998 die ursprünglich beklagte F***** Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. (FN 168320f), die auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom 16. 2. 1999 gem § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der Personengesellschaft F***** GesmbH & Co KG (FN 182284s) aufgelöst und gelöscht wurde. Letztere Personengesellschaft wurde infolge Zusammenschlussvertrags vom 27. 7. 1999... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin zählt neben AFP, AP und Reuters zu den vier ältesten Nachrichtenagenturen weltweit. Sie gehört in Österreich zu den führenden Anbietern von Informations-Dienstleistungen und zugehöriger System-Technologie. Die Klägerin versorgt die Märkte "Medien", "Politik und öffentliche Verwaltung" sowie "Banken und Industrie" mit multimedialen Nachrichten- und Informationsdiensten und leistungsorientierten Wissensmanagementsystemen. Ein Kennzeichen der Klägerin ist s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat vertritt zur Interessenabwägung iSd § 78 UrhG zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten und dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums als Ausfluss der freien Meinungsäußerung die Ansicht, dass ein Bildbericht über einen erweislich wahren Sachverhalt auch dann zulässig ist, wenn er für den Betroffenen nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt; denn soweit es im Persönlichkeitsschutz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "Falter-Stadtzeitung Wien". Die Klägerin ist Lichtbildherstellerin sämtlicher Fotos, die von ihren angestellten Mitarbeitern in Erfüllung der Dienstpflichten aufgenommen werden. Freie Mitarbeiter übertragen der Klägerin das ausschließliche unbeschränkte Werknutzungsrecht an Fotos, die sie der Klägerin zur Veröffentlichung in der Zeitung überge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist nach seinen Behauptungen und dem festgestellten Sachverhalt Auftraggeber und Motiv jener Fotos, die als Vorlage für sechs verkleinerte Darstellungen von Kampfsporttechniken eines 1984 hergestellten Werbeplakats des H*****-Instituts G***** dienten. Der Kläger hat dieses Plakat im Rahmen gegenseitiger Unterstützung der Erstbeklagten unentgeltlich zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt, welche damit 1986 (nach geringfügigen Abänderungen im Text) e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat seit der Entscheidung SZ 70/183 = JBl 1998, 55 = MR 1997, 302 = ÖBl 1998, 88 - Ernestine K. wiederholt ausgesprochen, dass die Wertungen des § 7a MedienG bei der Auslegung des § 78 UrhG zu berücksichtigen sind. Nach § 7a MedienG ist die Identität von Erwachsenen, die eines Verbrechens verdächtig sind oder wegen eines solchen verurteilt werden, nur dann geschützt, wenn die Veröffentlichung ihr... mehr lesen...