Norm
UrhG §78Rechtssatz
Die zu einem bestimmten Zweck erteilte Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildnisses darf nur als für diesen Zweck erteilt behandelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078110Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2018