Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Ein Informationsinteresse muß sich auf die Veröffentlichung des Bildnisses und nicht auf die des damit zusammenhängenden Berichtes beziehen. Das Interesse am Unterbleiben der Veröffentlichung ist nicht deshalb gering anzusetzen, weil sich die Klägerin fotografieren ließ und ihr Lichtbild für bestimmte Berichte zur Verfügung stellte; daraus kann allenfalls ein mangelndes Interesse am Unterbleiben unschädlicher Bildnisv... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Informationsinteresse kann eine Bildberichterstattung nur dann rechtfertigen, wenn es sich auf diese Art von Berichterstattung bezieht oder wenn Umstände vorliegen, die im konkreten Fall ein Interesse an einer besonders einprägsamen Berichterstattung begründen, wie sie durch die Veröffentlichung von Bildern erreicht wird. Entscheidungstexte 4 Ob 15/93 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aUrhG §78
Rechtssatz: Der Schutz des § 78 UrhG ist nicht auf einen Identitätsschutz beschränkt. § 7a MedG ist somit nur für einen Teilbereich eine lex specialis gegenüber § 78 UrhG; aus den Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 7a MedG kann noch nicht auf die Voraussetzungen für eine Verletzung berechtigter Interessen im Sinne des § 78 UrhG geschlossen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist des mehrfachen Prostituiertenmordes verdächtig und derzeit in U-Haft. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****". Die Seite 32 der Ausgabe des "W*****" vom April 1992 war wie folgt gestaltet: Der Kläger begehrt zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten ab sofort die Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen des Klägers ohne dessen Zustimmung zu untersagen, wenn diese Bildnisse mit... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Bildes mit einem grob ehrenrührigen Text verletzt auch dann berechtigte Interessen, wenn der Abgebildete weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt ist. Das muß jedenfalls gelten, wenn die Bekanntheit vor allem auf die Berichterstattung über die dem Abgebildeten zur Last gelegten Straftaten zurückgeht; andernfalls könnten die Medien durch exzessive Bildberichterstattung selbst die Voraussetzunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der in Klagenfurt erscheinenden Tageszeitung "K*****". Der Kläger ist Obmann des traditionsreichen Fußballklubs "Austria Klagenfurt" und somit ein prominenter Sportfunktionär. Er ist auch Nachtclub- und Bordellbesitzer; ua gehört ihm das Etablissement "M*****" in O*****. In der "K***** Zeitung" vom 3.8.1991 erschien auf den Seiten 8 und 9 folgender Artikel: Der Kläger ist vor rund 1 1/2 Jahren Obmann des Fu... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §12 Abs2UrhG §78
Rechtssatz: Eine Entgegnung im Sinne des MedG besteht in der Darstellung, daß und wie weit die Tatsachenmitteilung unrichtig oder in irreführender Weise unvollständig sei und woraus sich dies ergebe, sowie in der Behauptung der Tatsachen, die im Gegensatz zur Tatsachenmitteilung richtig seien oder letztere in einem erheblichen Punkt ergänzten. Über einen solchen Entgegnungsanspruch ist aber nicht in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIIBGB §661aKSchG §5jUWG §1 D2dUWG §7 CUrhG §78
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, nicht aber der subjektive Wille des Erklärenden ist maßgebend. Anmerkung... mehr lesen...
Begründung: In der Regionalausgabe Steiermark der "Kleinen Zeitung" vom 26.3.1992, deren Medieninhaberin die Beklagte ist, erschien im Sportteil folgender Artikel: Der Kläger ist seit 25.4.1991 nicht mehr Geschäftsführer der "Zielwerbung Werbegesellschaft mbH"; über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde am 4.11.1991 das Ausgleichsverfahren und am 27.2.1992 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit der Behauptung, daß die Veröffentlichung seines Bildes im Zusammenhang mit dem teilwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist PR-Berater und Geschäftsführer der C***** Frankfurt/Main; er unterhält auch geschäftliche Kontakte zu österreichischen Unternehmen, insbesondere der Touristik-Branche. Ua vertritt er das staatliche israelische Verkehrsbüro und die "Neckermann"-Gruppe (NUR Touristik GmbH). Der Kläger ist Mitglied der Scientology-Kirche Deutschland, eines eingetragenen Vereins, der eine anerkannte Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes ist. Seine Mitgl... mehr lesen...
Norm: IPRG §13 Abs2IPRG §34UrhG §78
Rechtssatz: Das Recht auf Bildnisschutz nach § 78 UrhG ist kein Immaterialgüterrecht im Sinne des § 34 IPRG; es gehört vielmehr zu den Persönlichkeitsrechten, die von den Immaterialgüterrechten zu unterscheiden sind. Nach welcher Rechtsordnung die Verletzung des Rechtes auf Bildnisschutz zu beurteilen ist, wird im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Am nächsten liegt es, die Bestimmung des § 13 Abs 2 IPRG übe... mehr lesen...
Norm: UrhG §59aUrhG §78
Rechtssatz: Der gegen § 78 UrhG Verstoßende kann sich nicht mit Erfolg auf § 59 a UrhG berufen. Nach dieser Bestimmung dürfen ausländische Rundfunksendungen von Werken zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen benützt werden; eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterleitung - worin ein Rechtfertigungsgrund gelegen wäre - besteht hingegen nicht. Entscheid... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Bei nicht allgemein bekannten Personen des öffentlichen Lebens wird - so wie bei unbekannten Privatpersonen - die Verletzung durch die Beigabe des Bildes noch verschärft und eine "Prangerwirkung" erzielt, weil die Person des Angegriffenen damit erst einer breiten Öffentlichkeit auch optisch kenntlich gemacht wird. In solchen Fällen kann daher die Bildnisveröffentlichung nur durch ein im Rahmen einer Interessenabwägung... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Ansicht, wonach sogenannte "absolute Personen der Zeitgeschichte" - also solche, die in der Öffentlichkeit stehen - ihr Recht am eigenen Bild verloren haben könnten - wenn überhaupt - nur auf Personen zutreffen, deren Aussehen allgemein bekannt ist, nicht aber auf Personen, die zwar der Öffentlichkeit namentlich oder nach ihrer Funktion benannt sind, deren Aussehen jedoch nur ein beschränkter Teil der hiefür inter... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Wenn es auch richtig ist, daß der Bekanntheitsgrad einer Person bei Beurteilung der Frage, ob eine Veröffentlichung ihres Bildnisses nach objektiven Grundsätzen berechtigte Interessen verletzt, nicht außer Betracht bleiben kann, so ergibt sich daraus aber noch keineswegs zwingend, daß dabei nicht auch der mit dem Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe und alleinige Gesamtrechtsnachfolgerin des am 27.6.1975 verstorbenen Komponisten Prof.Robert Stolz. Die Erstbeklagte ist die Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In dem zu 37 Cg 177/91 des Handelsgerichtes Wien anhängigen Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung des dortigen Beklagten Dr.Gerald S*****, die Verwendung des Titels "Servus ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. und 29. April 1988 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung (im folgenden BMLV) der C***** Trickfilm Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbots den Zuschlag zur Lieferung der beiden "Tonbildschauen" TBS-08 "ABC-Selbstschutz" und TBS-09 "ABC-Beobachtung", jeweils bestehend aus 71 Dias und einer einseitig bespielten Compact-Musikkassette in einer Auflage von je 170 Stück, an das Heeres-Feldzeuglager Wien. Die dem jeweiligen Zuschlag beigelgte Leistungsbesc... mehr lesen...
Begründung: Der im Jahr 1965 verstorbene Architekt Le Corbusier hatte in den Jahren 1928/29 gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Charlotte Perriand und Pierre Jeanneret eine Serie von Möbelstückmodellen entworfen, die dem Bauhausstil zugerechnet werden. Zu diesen Möbeln gehört auch eine Caise-longue mit stufenloser Regulierung, welche vom Atelier Thonet, Paris, in verschiedenen Varianten (aus gebogenem Holz; aus laminierten Holz; mit vereinfachter Stützstruktur ohne Gewebeauflage, mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AStGG Art17aUrhG §78UWG §7 Abs1 C
Rechtssatz: Dem in seiner Ehre Verletzten steht gemäß § 1330 Abs 1 ABGB (bei Vorliegen der Wiederholungsgefahr) ein Unterlassungsanspruch zu. Greift eine Karikatur oder Satire, denen als Kunstform die Verzerrung beziehungsweise Übertreibung der Wirklichkeit immanent ist, in Rechte einer Dritten, insbesonders dessen Ehre ein, bedarf es zunächst der Feststellung des "Aussagekerns", der auf s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Zentralbetriebsratsobmann der Kärnter Landeskrankenanstalten. Die Beklagte ist die Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". In der Mutationsausgabe dieser Tageszeitung für Kärnten vom 25.3.1990 erschien nachstehender mit je einem Lichtbild des Klägers und des Landeshauptmannes Dr.Jörg Haider illustrierter Artikel: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger hat dieser Veröffentlichung seines Bildes nicht zugestimmt. Das veröffentlichte L... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über aktuelles Geschehen kann aber auch ein erhebliches Interesse an der Veröffentlichung eines mit dem aktuellen Geschehen nicht unmittelbar im Zusammenhang stehendes Lichtbildes einer am öffentlichen Leben teilnehmenden Person bestehen. Ein solches Interesse fehlt jedoch, wenn dazu bloßstellende Bilder aus der Privatsphäre verwendet werden; das Interesse an der Veröffentlich... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Das Interesse an der Veröffentlichung des Lichtbildes einer im öffentlichen Leben stehenden Person kann gegeben sein, wenn das Lichtbild im Zusammenhang mit der öffentlichen Tätigkeit des Abgebildeten steht und damit selbst einen Nachrichtenwert hat. Entscheidungstexte 4 Ob 41/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 4 Ob 41/91 Veröff: SZ 64/89 = JBl ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.Ing. Michael P*****, Architekt, ***** vertreten durch Dr. Karl G. Aschaber, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Dr. Markus K*****, Rechtsanwalt *****, als Masseverw... mehr lesen...
Begründung: Auf der Seite 42 der Monatszeitschrift "W*****", Nr 115 vom Dezember 1989, wurde ein Lichtbild veröffentlicht, das Udo P***** beim Essen zeigt. Der Kläger hatte den einzigen Abzug dieses von ihm privat hergestellten Fotos mit seiner Herstellerbezeichnung versehen und - ohne ihn jemandem zu schenken oder Eigentum daran zu übertragen - in einem Lokal in der Wiener Innenstadt aufgehängt. Für den Abdruck des Bildes in der Zeitschrift "W*****" wurde dieser Abzug verwendet. De... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inhab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 28.5.1985 erteilte die Beklagte der Nebenintervenientin als Medieninhaberin und Herausgeberin der "Festspiel-Illustrierten" den Auftrag, in dieser Zeitschrift eine Werbeanzeige im Umfang einer Viertelseite einzuschalten. In diesem Schreiben, welchem eine Textvorlage für das Inserat angeschlossen war, hieß es: "Bei Rechnungslegung ersuchen wir um Überlassung eines Belegexemplars". Einen weiteren Kontakt zwischen der Nebenintervenientin und der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Brillen und Sportartikel. Die Erstbeklagte befaßt sich insbesondere mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen; die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem Londoner Unternehmen "FKG A*** P*** L***" (im folgenden kurz "FKG") steht auf Grund einer mit dem Rennfahrer Gerhard B*** abgeschlossenen Vereinbarung das ausschließliche Recht zu, Namen, Bild und Kennzeichen dieses Rennfahre... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UWG §1 D1aUWG §1 D2dUWG §1 D3c
Rechtssatz: Wird von einem zu Werbezwecken verwendeten Bild eines Rennfahrers eine der Werbeaufschriften entfernt und vielleicht sogar durch eine andere Aufschrift ersetzt, dann wird damit die Werbung des betroffenen Unternehmens vereitelt. Darin liegt aber zugleich auch eine Irreführung des Verkehrs, der jetzt annehmen muss, dass der Rennfahrer bei seiner Berufsausübung für ein anderes Unternehmen w... mehr lesen...