Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn der Kläger durch Zeitungsberichte und eigene Auftritte in der Öffentlichkeit einen überdurchschnittlichen Bekanntheitsgrad erreicht haben sollte, ist sein Aussehen nicht als allgemein bekannt zu betrachten (MR 1995, 145 - Wunderarzt). Bei Beurteilung der hier geltend gemachten Verletzung berechtigter Interessen durch die Bildnisveröffentlichung ist daher der damit zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts liegen die Voraussetzungen des § 502a Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502 a, Absatz eins, ZPO nicht vor: Bei der Beurteilung des Bildnisschutzes nach § 78 UrhG liegt dann ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Kriminalbeamter der Wirtschaftspolizei Wien im Referat 1 beschäftigt, das vorwiegend im Bereich organisierter Wirtschaftskriminalität tätig wird. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung *****. In der Tageszeitung K***** vom 7. 12. 1998 wurde im Chronikteil auf Seite 9 ein Artikel über die Wirtschaftspolizei unter der Überschrift "Frauenlose Kriminalisten-Hochburg" veröffentlicht. Der Artikel beschäftigt sich allgemein mit der T... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Ist die beanstandete Bildnisveröffentlichung geeignet, den Erfolg von Amtshandlungen zu beeinträchtigen, die der Kläger im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs als Polizist durchzuführen hat, sind berechtigte Interessen des Klägers durch eine ohne seine Zustimmung erfolgte identifizierende Bildberichterstattung, die ihn in seinem beruflichen Lebenskreis bei Ausübung einer Amtshandlung auf offener Straße zeigt, unabhängig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Der Kläger ist Teilhaber eines Chinarestaurants. Er stand im Verdacht, den Koch seines Lokals ermordet zu haben. Am 17. 4. 1995 wurde er verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. In der Folge wurde gegen ihn Anklage wegen Mordes erhoben. Am 19. 3. 1996 berichtete die "N*****" unter der Überschrift "Chinesen-Koch erschlagen u... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: In die Interessenabwägung können nur Umstände einbezogen werden, die bereits im Zeitpunkt der Bildnisveröffentlichung vorgelegen sind. Ein der Bildnisveröffentlichung nachfolgender Freispruch des Betroffenen kann daher nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 110/00f Entscheidungstext OGH 03.05.2000 4 Ob 110/00f ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Ob die mit der Bildnisveröffentlichung verbundene Preisgabe der Identität des Betroffenen dessen Fortkommen unverhältnismäßig beeinträchtigt und damit dessen berechtigte Interessen verletzt, ist nach den im Zeitpunkt der Bildnisveröffentlichung gegebenen Umständen zu beurteilen. Dabei ist auf den Verfahrensstand und die Konkretisierung des Tatverdachts, die Schwere (Strafbarkeit) der Tat, aber auch auf die Tatumstände... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die berechtigten Interessen des Abgebildeten werden verletzt, wenn er auf erniedrigende Art abgebildet wird. Die Abbildung eines in wegen Mordes Angeklagten in Handschellen muss nicht in diesem Sinn erniedrigend wirken. Entscheidungstexte 4 Ob 110/00f Entscheidungstext OGH 03.05.2000 4 Ob 110/00f 4 Ob 17/01f ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F*****. In der Ausgabe Nr. 3 vom 19. 10. 1998 erschien unter der Überschrift "Das 700-Millionen-Ding des Bankiers R*****" ein Artikel über den Kriminalfall Wolfgang R*****, der mit zwei Lichtbildern des Klägers illustriert ist. Rechts neben dem ersten Bild ist unter anderem zu lesen: "Wolfgang R*****, Bankier und Bankräuber, Strafanzeige: ...". Links neben dem ersten Bild befindet sich unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung für den unbefangenen Durchschnittsadressaten der Äußerung (MR 1995, 137 - Justizausschussvorsitzender; ÖBl 1996, 134 - Leserverblödung; SZ 71/96 = MR 1998, 269 [Korn] - Schweine-KZ uva). Wendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Missverständnissen f... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "K*****". Der "K*****" berichtete mehrfach unter Veröffentlichung von Bildnissen der Klägerin über die Flucht Peter R***** nach Brasilien, so in der Ausgabe vom 7. 6. 1998 auf den Seiten 1, 2 und 3, in der Ausgabe vom 11. 6. 1998 auf Seite 14 und in der Ausgabe vom 24. 5. 1998 auf Seite 3. Ein Bild der Klägerin befindet sich unmittelbar unter den hervorgehobenen Überschriften "FP-Affäre: Jetzt sitzen alle... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Befinden sich das Bild des Klägers und der beanstandete Text auf derselben Seite, ist der beanstandete Text im - den Leser durch die Darstellung von Fakten aufklärenden - "Kasten" enthalten, führt das nicht dazu, dass der Leser zwischen Text und Bild keinen Zusammenhang herstellte. Entscheidungstexte 4 Ob 250/99i Entscheidungstext OGH 19.10.1999 4 Ob 25... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Zeitschrift "P*****". In der Ausgabe dieser Zeitschrift vom 25. 5. 1998 wurde ein Artikel veröffentlicht, der mit "Die letzte Warnung" überschrieben war. Thema das Artikels war eine "brisante Wende im Fall R*****: FPÖ-Obmann Jörg Haider wurde noch im März von einer geschädigten Firma auf die fragwürdigen Geschäfte seines Parteifreunds hingewiesen." Der Artikel war (ua) mit einem Foto illustriert, das Peter R***** zusammen mit Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verwendung des Bildnisses einer Person zu Werbezwecken ohne ihre Einwilligung kann schon deswegen ihre berechtigten Interessen verletzen, weil sich diese Person dem Verdacht ausgesetzt sieht, ihr Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt zu haben (stRsp ua ÖBl 1974, 97 - Toni Sailer; ÖBl 1982, 85 - Ich liebe Toyota; MR 1990, 141 [Polak] - Thomas Muster; SZ 67/224 = MR 1995, 109 [Walter] - Fußballer-Abziehbilder)... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Organwalter der Bezirkshauptmannschaft W*****. In Briefen und Eingaben, die auch Fotokopien von Bildnissen des Klägers enthalten, hat ihn der Beklagte herabgesetzt und beleidigt; solche Schreiben richtete der Beklagte an den Kläger, mehrere Privatpersonen, darunter den Klagevertreter, sowie an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Gestützt auf § 78 UrhG begehrt der Kläger die Verpflichtung des Beklagten zur Unterlassung, Bildnisse des Kl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "profil". In der Ausgabe des "profil" Nr. 21 vom 18. 5. 1998 veröffentlichte die Beklagte einen Artikel, in dem die Freundschaft der Klägerin zu Peter R***** als ein (in der "Partei" bekanntes) Verhältnis bezeichnet wird und ein Bildnis der Klägerin, welche darauf in Gesellschaft mehrerer Personen in unverfänglicher Weise zu sehen ist, neben einem Bildnis Peter R*****s mit der beiden Bildern gemeinsam... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Um dem Wesen dieser Schutzbestimmung zu entsprechen, ist der darin enthaltene Begriff der Öffentlichkeit weit auszulegen: Jede Verbreitungshandlung erfüllt - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - den Tatbestand des § 78 UrhG, bei der damit zu rechnen ist, dass das Bildnis dadurch einer Mehrzahl von Personen sichtbar gemacht wird. Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung ist dabei nicht erforderlich. Auch kann es keine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie in H***** und befaßt sich neben der Schulmedizin insbesondere mit Heilmethoden im Bereich der Homöopathie, Esoterik und Metaphysik. Die beklagte Partei ist Eigentümerin und Verlegerin des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins "N*****". In der Ausgabe Nr 16/95 vom 20. 4. 1995 veröffentlichte die Beklagte in ihrer Zeitschrift N***** auf den Seiten 60 und 61 einen von Werner K***** gezeichneten Arti... mehr lesen...
Norm: UrhG §78
Rechtssatz: Die Behauptung über eine Verurteilung der Klägerin zur Steuernachzahlung in Verbindung mit einer Bildveröffentlichung verletzt ungeachtet ihrer allfälligen Richtigkeit die berechtigten privaten geschäftlichen Interessen des Klägers, der eine Verletzung seiner steuerlichen Privatsphäre (des Steuergeheimnisses) gegenüber der breiten Öffentlichkeit nicht hinnehmen muß, auch wenn er von der Steuerbehörde zu einer Steuerna... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 IMedienG §7aUrhG §78
Rechtssatz: Ein Bildbericht über einen erweislich wahren Sachverhalt ist demnach auch dann zulässig, wenn er für den Betroffenen nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt; denn soweit es im Persönlichkeitsschutz um den Schutz der Ehre geht, wird - abgesehen von Angriffen auf die menschliche Würde - immer nur die verdiente Ehre geschützt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 4. 1998 strahlte die Beklagte in ihrer ZiB 1 um 19,30 Uhr einen Bericht über die von Justizminister Dr. Michalek zur Diskussion gestellte Novellierung der Strafprozeßordnung aus. Im Zusammenhang mit dem Reformvorhaben des Ermittlungsverfahrens im Strafprozeß kam auch der Briefbombenprozeß zur Sprache, wobei der Justizminister unter Nennung der Namen B***** und R***** auf die Notwendigkeit der von ihm vorgeschlagenen Reform hinwies. In dem Bericht hieß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Chefredakteur des Printmediums "F*****". Der Erstbeklagte ist Journalist und verfaßt für die Tageszeitung "N*****" die tägliche Kolumne "Staberl". Die Zweitbeklagte ist Eigentümerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "t*****". In der Ausgabe 15/94 des "F*****" setzte sich der Kläger mit einer Kolumne sowie der Person des Erstbeklagten kritisch auseinander und stellte dabei die Behauptung auf, der Erstbeklagte lasse sich angeb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung 4 Ob 184/97f (SZ 70/183 = JBl 1998, 55 = MR 1997, 302 = ÖBl 1998, 88 - Ernestine K.) hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, daß gesetzgeberische Wertungen - wie die des §§ 7a, 7b MedienG - dazu führen können, das Informationsbedürfnis höher zu bewerten als das Interesse des Abgebildeten am Unterbleiben der Bildnisveröffentlichung. Darin liegt eine Abkehr von der früheren Rechtsprechung (ua MR 199... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der "N*****". Am 27. 9. 1997 erschien in der "N*****" unter der Überschrift "170.000 S herausgelockt, untergetaucht" und darunter fettgedruckt "Brauche Geld, um Superauto zu kaufen" nachstehender Bericht: "Um einen Mercedes 500 in Jugoslawien kaufen zu können, lockte ein 49-jähriger Beschäftigungsloser aus Kautzen (NÖ) einem Geschäftsmann 170.000 S heraus - und tauchte unter. Der Wiener sah sein Geld nie wieder. Jetzt fahnden Krimin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger, der sich um die Position des Leiters einer Abteilung eines Landeskrankenhauses beworben hat und nach mehrfachen Pressekonferenzen und Medienberichten zum Thema "Sicherheit für Kinder" als Experte auf diesem Gebiet gilt, zählt zweifellos zu den im öffentlichen Leben stehenden Personen. Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (ÖBl 1992, 87 - Lästige Witwe; ÖBl 1993, 39 = ecolex 1993, 73... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des § 78 UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; MR 1993, 61 [Walter] = ÖBl 1993, 39 - Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des Paragraph 78, UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Tex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachte Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Lichtbildes ohne Zustimmung des Berechtigten bzw. ohne Herstellerbezeichnung) erfolgte in einem Druckwerk, das sich im Titel als "Zeitschrift der Universität" (gemeint: Klagenfurt) bezeichnet und dessen Impressum entgegen § 24 Abs 1 MedG weder Medieninhaber (Verleger) noch Hersteller nennt, als Herausgeber allerdings das "Außeninstitut der Univer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 4. 10. 1996 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die "Neue Kronen Zeitung" berichtete am 5. 9., 22. 9... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" vom 9.6.1997 veröffentlichte die Beklagte auf der Titelseite unter der Schlagzeile "Erste Ergebnisse der Einvernahmen: Das Unheimliche am 'Ingenieur'" ein farbiges - mit Augenbalken versehenes - Lichtbild des Klägers mit der Bildüberschrift: "Briefbomben: Verhafteter klagt wegen Foto". Im zugehörigen Bericht auf Seite acht der Ausgabe wird ausgeführt, der Kläger sei unter dem Verdacht in Untersuchungshaft genommen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der vom Rekursgericht zitierten jüngsten Rsp des erkennenden Senates zu § 78 UrhG (zuletzt 4 Ob 95/98v, 4 Ob 127/98z und 4 Ob 137/98w) sind bei der Konkretisierung des im Gesetz nicht näher festgelegten Begriffes der "berechtigten Interessen" jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt geregelt wird, auch die Wertungen des MedienG zu berücksichtigen. § 7a Abs 2 MedG gewährt Erwachsenen, die eines Verbrechens verdäc... mehr lesen...