Norm
EheG §81Rechtssatz
Eine Liegenschaft mit darauf befindlichem Ferienhaus, welches von den Ehegatten zumindest während der Sommermonate gemeinsam benützt wurde, gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0057255Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016