Norm
EheG §49 A1dRechtssatz
Die Frau eines Arztes setzt Verfehlungen, die über den Rahmen des § 49 letzter Satz EheG hinausreichen, wenn sie Patienten ihres Mannes empfiehlt, andere Ärzte aufzusuchen und den Verdacht äußert, der Ehemann führte Morphium unerlaubter Verwendung zu; dies selbst dann, wenn dem klagenden Manne laufend schwerste Eheverfehlungen und ein Ehebruch nachgewiesen werden konnten, somit also die Eifersucht der Ehefrau berechtigt erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056950Dokumentnummer
JJR_19540414_OGH0002_0010OB00347_5300000_001