RS OGH 1954/4/14 1Ob347/53

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Veröffentlicht am 14.04.1954
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Norm

EheG §49 A1d

Rechtssatz

Die Frau eines Arztes setzt Verfehlungen, die über den Rahmen des § 49 letzter Satz EheG hinausreichen, wenn sie Patienten ihres Mannes empfiehlt, andere Ärzte aufzusuchen und den Verdacht äußert, der Ehemann führte Morphium unerlaubter Verwendung zu; dies selbst dann, wenn dem klagenden Manne laufend schwerste Eheverfehlungen und ein Ehebruch nachgewiesen werden konnten, somit also die Eifersucht der Ehefrau berechtigt erscheint.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 347/53
    Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 347/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056950

Dokumentnummer

JJR_19540414_OGH0002_0010OB00347_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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