Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0011 E 23. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 7 Abs 1 LAO Wr normiert - ebenso wie § 9 Abs 1 BAO - eine Ausfallshaftung dergestalt, daß der danach persönlich Haftungspflichtige jedenfalls solange nicht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §224 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Stellt die Abgabenbehörde zweiter Instanz fest, daß sich (zB durch Zahlung der Abgabenschulden) der Haftungsbetrag verringerte, so hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz selbst in meritorischer Ents... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 131;
Rechtssatz: Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so ha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 24. April 1987 als Geschäftsführer der XY-Speditionsgesellschaft m.b.H., über deren Vermögen am 21. Jänner 1987 der Konkurs eröffnet worden war, zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in der Höhe von S 31.245,-- herangezogen. Dabei handelte es sich um Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Zeit vom November 1985 bis Mai 1986. In seiner gegen den Haftungsbescheid erhobene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/56;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer stellt schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG 1972 eine schuldhafte Verletzung der den Geschäftsführer einer GmbH treffenden abgabenrechtlichen Pf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1981 bis Juni 1983 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 8. Jänner 1985 der Konkurs eröffnet. Am 16. April 1986 wurde der Konkurs mangels Deckung der Kosten des Verfahrens gemäß § 166 Abs. 2 KO aufgehoben. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 4. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Mit Haftungsbescheid vom 28. April 1989 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO als Haftungspflichtigen für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe Jänner 1987 bis April 1988) heran. In der dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft habe mit 31. Mai 1987 geendet. Trotz se... mehr lesen...
In ihrer Lohnsummensteuererklärung für das Jahr 1987 wies die X Gesellschaft m.b.H. eine Berechnungsgrundlage der Lohnsummensteuer von S 653.600,-- aus. In ihrer Dienstgeberabgabenerklärung für das Jahr 1987 wies die Gesellschaft einen Abgabenbetrag von S 520,--, in der Dienstgeberabgabenerklärung für den Zeitraum Jänner bis März 1988 einen Abgabenbetrag von S 130,-- aus. Mit dem Haftungsbescheid vom 21. April 1989 nahm der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 18. März 1987 der Konkurs eröffnet (9 S nn/nn des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß §§ 7, 54 WAO für die in der Zeit von Juni bis Dezember 1986 bei der Gesellschaft fällig gewordene Lohnsummensteuer von S 30.000,-- in Anspruch genommen. In der gegen d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluß der Gesellschafter vom 10. April 1985 zum Geschäftsführer der A Gebäudereinigungs Gesellschaft m.b.H. bestellt. Am 2. Juli 1985 erklärte sie ihren Rücktritt als Geschäftsführer. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde in der Folge der Konkurs eröffnet (5 S 141/85 des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid vom 18. Februar 1986 nahm der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin gemäß §§ 7, 54 WAO als Haftungspflichtige für die i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0214 E 22. Februar 1989 RS 4 Stammrechtssatz Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465;
Rechtssatz: Nach der Aufhebung des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Konkurses mangels Deckung der Kosten des Verfahrens kann die Abgabenbehörde mit Recht von der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit bei der Gesellschaft ausgehen (Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465;
Rechtssatz: Im die Haftung des Vertreters gem § 9 Abs 1 BAO betreffenden Verfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 13.9.1988, 85/14/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §193;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 130;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 8.5.1980, 2085/79, VwSlg 5488 F/1980; E 26.1.1982, 81/14/0083, 0169; E 13.9.1988, 85/1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465;
Rechtssatz: Obwohl regelmäßig davon auszugehen ist, daß die USt mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und Leistungen bezahlt wird und daher für die Abfuhr an das FinA zur Verfügung steht (Hinweis E 22.2.1989, 85/13/0214), ist es dem als Haftungspflichtigen in Betracht kommenden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §77 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, wes... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entri... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung seiner Funktion - allenf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Es ist zwischen der (organschaftlichen) Bestellung zum Geschäftsführer und seiner Anstellung zu unterscheiden. Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses bewirkt in de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §53;BAO §9 Abs1;KO §156;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 459;
AnwBl 1990/12, S 723;
Rechtssatz: Angesichts der in § 156 KO und § 53 AusgleichsO angeordneten Befreiung des Gemeinschuldners bzw Ausgleichsschuldners von... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 127; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0089 E 19. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern erst mit ihrer Abstattung. Die GmbH bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw Einzahlung sie in Rückstand geraten ist, zu erfülle... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Siehe jedoch:
95/16/0077 E 26. Juni 1996 VwSlg 7105 F/1996 RS 1;
96/13/0027 E 20. November 1996 RS 2;
Besprechung in:
AnwBl 1990/12, S 723;
ÖStZB 1990, 459;
Kein Abgehen h... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Nach stRSp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funk... mehr lesen...
Mit Beschluß der Gesellschafter der M GesmbH vom 25. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zusammen mit S zum Geschäftsführer der genannten Gesellschaft bestellt. In dem Beschluß wird zum Ausdruck gebracht, daß die GesmbH durch die beiden "Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten" werde. Mit Schreiben vom 30. März 1988 wurde dem zuständigen Kreisgericht Wiener Neustadt die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit Konkursedikt des Handelsgerichtes Wien vom 30. Juli 1982 wurde der Konkurs über das Vermögen der Firma C-Warenhandel IH in Wien eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Beschwerdeführer bestellt. Da, wie in der Beschwerde unbestrittenermaßen dargelegt wird, ein Zwangsausgleich beabsichtigt war, wurde das gesamtschuldnerische Unternehmen für Rechnung der Konkursmasse unter Verantwortlichkeit des Masseverwalters fortgeführt. Am 27. Dezember 1985 überreichte dieser jedoch, als "feststa... mehr lesen...