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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 465;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3Stammrechtssatz
Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150063.X03Im RIS seit
25.06.1990