RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0063

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;
GmbHG §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 465;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150063.X02

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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