Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;Rechtssatz
Der Geschäftsführer muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150159.X02Im RIS seit
25.06.1990Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009