RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;

Rechtssatz

Der Geschäftsführer muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150159.X02

Im RIS seit

25.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten